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Ich habe zwar auch die negativen Bewertungen mir angeschaut, war aber trotzdem so unvernünftig und habe per Vorkasse am 12.02. einen Beamer Epson EH-TW3200 bei I-Cases bestellt. Ich dachte, es gibt ja auch einige positive Bewertungen, die gute Erfahrungen gemacht haben.

Nachdem außer der Bestellbestätigung keine Reaktion von I-Cases erfolgte, habe ich nach ca. 1 Woche auf der kostenpflichtigen Servicehotline angerufen, hier wurde mir von Frau x mitgeteilt, sie werde bei der Buchhaltung nachfragen, ob das Geld eingegangen sei und mir noch am selben Tag eine Mail zukommen lassen.

Als ich am nächsten Tag um 11:45 nach der Mail fragte, wurde mir mitgeteilt, ich würde die Mail am vormittag erhalten, um 14:30 das selbe Spiel, die Mail käme bis zum Abend. Daraufhin habe ich per Einschreiben einen Termin für die Lieferung gesetzt. Bei der Hotline meiner Rechtschutzversicherung habe ich mich beraten lassen, wie ich weiter vorgehen soll. Entsprechend der Beratung habe ich - nachdem nicht geliefert wurde - die Bestellung per Mail und Einschreiben gekündigt und einen Termin zur Rückzahlung gesetzt.

Am selben Tag habe ich dann noch in mein Konto bei I-Cases geschaut, hier wurde inzwischen mein Konto mit der Bestellung angelegt und auf bezahlt gesetzt. Ein paar Tage später - nach Eingang meiner Kündigung - wurde mein Konto bei I-Cases wieder gelöscht. Da die Rückzahlung nicht erfolgte, habe ich beim Amtsgericht Coburg einen Mahnbescheid beantragt, der I-Cases am 18.03. zugestellt wurde. Da kein Widerspruch - weshalb auch? - beim Amtsgericht einging, habe ich vom Amtsgericht den Antrag für einen Vollstreckungsbescheid erhalten, den ich dann am 03.04. beantragt habe.

Nach telefonischer Anfrage beim Amtsgericht wurde der Bescheid I-Cases am 11.04. zugestellt. Ich gehe mal davon aus, dass I-Cases meine Forderung in den nächsten Tagen weiterhin nicht erfüllt, so dass ich, wie mir das Amtsgericht mitteilte, Anfang Mai einen vollstreckbaren Titel erhalte und danach die Sache einem Rechtsanwalt zur Beauftragung eines Gerichtvollziehers übergeben werde. Nicht einmal die eigenen AGB dieses Unternehmens werden erfüllt, da inzwischen schon weit mehr als 30 Tage seit meiner Kündigung vergangen sind, in der die Vorkasse laut AGB zurückerstattet werden sollte.





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