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Ich habe bei ab-in-den-urlaub eine Reise mit nachträglicher Gutscheinauszahlung (28 Tage nach Rückkehr von der Reise) über 50,00 EURO gebucht.

Seit mehreren Monaten ist nun dieser Gutschein zur Auszahlung fällig. Bei Anrufen wird abgewimmelt und auf über 30 E-Mails nicht ein einziges Mal reagiert (außer bei einigen E-Mail-Adressen in Form einer automatischen Eingangsbestätigung.).

Allerdings bekomme ich weiterhin täglich Werbung von ab-in-den-urlaub für Reisen mit Gutscheinauszahlung über 50,00 EURO 28 Tage nach Rückkehr von der Reise. Das heißt, es wird weiterhin mit einer Leistung geworben - und diese wird auch noch Vertragsgegenstand bei Kauf einer Reise -, die von ab-in-den-urlaub gar nicht (zumindest bei vielen anderen Betroffenen und bei mir) erfüllt wird. Vorsatz? Fahrlässigkeit? Nur ein bedauerlicher Einzelfall? Das soll die zuständige Staatsanwaltschaft klären. Ab-in-den-Urlaub hatte alle Möglichkeiten, diese Probleme aus der Welt zu schaffen.





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