Startseite > Audials one rs > gelöste Beschwerde-Nr.: 18502
Durch Audials one rs gelöste Beschwerde. | 73 Views | 30.12.2009 | 13:36 Uhr
geschrieben von Sohnrey Marc

Audials one rs

Reklamation!

Ich habe bei audials one in Altenessen gekauft und musste festellen, das mein PC seit der Installation abstürzt.

War auch bei meinem PC-Händler, und der hat meinen PC gecheckt, nichts besonderes an dem Motherboard gefunden.

Nun möchte ich das Programm umtauschen, aber die Dame sagte mir, ohne Kassen-Bon kein Umtausch, aber auf der Original-Verpackung ist das Strichcode und der Preis vorhanden, in einwandfreiem Zustand.

Was tun?

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Meine Forderung an Audials one rs: Umtausch


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


30.12.2009 | 15:44
von ReclaBoxler-1129751 | Regelverstoß melden
Ohne Kassenbon wird da nix zu machen sein und außerdem sind Software und Musik-CDs grundsätzlich, vollkommen legitim, vom Umtausch ausgeschlossen.
Software, nicht nur die von Audials, gibt es immer auch als Testversion immer Internet.
Also, besser vorher testen, dann kaufen.

04.01.2010 | 08:40
von Peter Bottke | Regelverstoß melden
Hallo Herr Sohnrey,

bei der Kassenbon-Mär handelt es sich um eine irrige Annahme (nach der auch Verkäufer geschult werden).

Fakt ist, dass bei einem Sachmangel (Umtausch ist im Gegensatz dazu eine freiwillige Verkäufer-Leistung) für Sie binnen sechs Monaten das Recht zur Nacherfüllung besteht (d. h., dass der Verkäufer Ihnen mit einer neuen CD Abhilfe schaffen sollte). Binnen dieser sechs Monate muss der Verkäufer Ihnen nachweisen, dass die Ware entweder in Ordnung ist oder der Sachmangel durch Sie verursacht wurde (was gerade bei Software schwierig sein dürfte).

Um den Verkauf zu "beweisen", reicht selbstverständlich ein Kassenbon aus; genauso reicht es aber aus, Kreditkartenabrechnungen zu haben, über die Registrierkasse die entsprechende Transaktion nachvollziehen zu können etc. Wenn in Ihrem Fall Aufkleber/Preis etc. den Rückschluss zulassen, dass die Ware in diesem Geschäft gekauft wurde, dann sind Sie auf der sicheren Seite...

dejure.org/gesetze/BGB/437.html
dejure.org/gesetze/BGB/439.html
www.123recht.net/article.asp?a=9413&ccheck=1

06.01.2010 | 22:47
von Sohnrey Marc gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Sache hat sich geklärt, aber wollte mal wissen, wie der Hersteller so Programme auf den Markt bringen kann!




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