Durch I-CASES endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 524 Views | 14.02.2013 | 22:05 Uhr
geschrieben von Stefan Rönnau

I-CASES (Königstein)

Samsung TV bestellt und Kauf widerrufen, Geld aber nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 12163-/14748

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestellte am 06.12.2012 einen Samsung TV Modell UE50ES6900 zum Preis von 1216,28 Euro. Am 11.12.2012 habe ich die Bestellung widerrufen. Am 13.12.2012 erhielt ich von Fa. I-Cases eine Bestätigung per E-Mail. Am 13.12.2012 erhielt ich eine Nachricht von Fa. I-Cases, das der Fernseher versendet wurde. Daraufhin schrieb ich eine Mail am 13.12.2012, dass ich die Annahme dieses Gerätes verweigere. Dies geschah dann auch und der Fernseher ging ungeöffnet zurück. Leider blieben alle E-Mails mit Fristsetzung und Aufforderung, das Geld zu überweisen unbeantwortet.

Ich warte bis heute auf das Geld.

Ein Anwalt wurde auch schon eingeschaltet, bis heute keine Antwort von Fa. I-Cases!

Vielleicht gelingt es ja Ihnen, was der Anwalt bis heute nicht geschafft hat.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rönnau

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Meine Forderung an I-CASES: 1216,28 €


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Kommentare und Trackbacks (6)


15.02.2013 | 00:26
von ReclaBoxler-2612712 | Regelverstoß melden
Also haben Sie Vorkasse geleistet? Warum lassen Sie sich auf diese Zahlungsweise ein?

15.02.2013 | 01:48
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Einfach mal googlen. Bei denen kauft man nicht, eben aus diesen Erfahrungen heraus.

21.02.2013 | 22:26
von Stefan Rönnau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, leider hat sich bis heute 21.02.2013 noch niemand von der Fa. I-Cases gemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rönnau


21.02.2013 | 23:37
von ReclaBoxler-9243234 | Regelverstoß melden
"Dies geschah dann auch und der Fernseher ging ungeöffnet zurück. "

Hätten Sie mal das Gerät als Pfand behalten!

09.03.2013 | 09:44
von Stefan Rönnau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, die Fa. I-Cases hat sich bis heute (09.03.2013) noch nicht bei mir gemeldet. Ich werde nun Anzeige wegen Betruges erstatten.


19.01.2015 | 11:49
von Stefan Rönnau endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein leider nicht. Anzeige wegen Betruges verlief im Sande.




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