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Ich nutze dann auch mal die Gelegenheit und teile meine nicht ganz positiven Erlebnisse mit „wirkaufens“ (asgoodasnew electronics GmbH)

Am 27.05.2016 habe ich den Verkauf meines weißen Galaxy S7 Edge angestoßen. Das Paket wurde am gleichen Tage zur DHL Packstation gebracht und ist schließlich am 31.05.2016 bei „wirkaufens“ eingegangen. Die Eingangsbestätigung erfolgte ca. 3 Stunden nach dem tatsächlichen Eingang gemäß DHL Sendungsverfolgung.
Am 02.06.2016 habe ich eine Anfrage nach dem aktuellen Bearbeitungsstatus gestellt. Die Antwort folgte am 03.06.2016. In der Email wurde mir mitgeteilt, dass das Gerät sich im letzten Prüfungsschritt befindet und lediglich auf die Nachricht aus der Qualitätssicherung gewartet wird.
Da nun 7 Tage seit dem Eingang des Gerätes bei „wirkaufens“ vergangen waren, stellte ich am 07.06.2016 eine erneute Anfrage nach dem aktuellen Status. Die Antwort folgte am gleichen Tage. Es hieß „Natürlich setzen wir alles daran Ihr Gerät schnellstmöglich abschließend zu prüfen, bitten jedoch um Ihre Nachsicht, wenn dieser Vorgang noch ein paar Tage in Anspruch nehmen sollte. “
Mir stellt sich nun die Frage wieso das erhöhte Arbeitsaufkommen erst jetzt bekannt wird. Dieses sollte bereits bei Verkauf bekannt gewesen sein und dem Kunden entsprechend mitgeteilt werden. Ich habe nun eine Nachfrist bis zum 10.06.2016 gesetzt und „wirkaufens“ aufgefordert die Prüfung bis dahin zu beenden und die Auszahlung zu veranlassen. Immerhin habe ich auf die AGB vertraut, in denen eine Auszahlung nach 7 Tagen zugesichert wird. Dort steht unter §7 Abs. 1:
„Bitte achten Sie beim Anlegen Ihres Geräts auf korrekte Angaben. Dies ermöglicht es uns den Gerätepreis nach 7 Tagen auszuzahlen. WIRKAUFENS teilt dem Verkäufer mit der Vertragsannahme in der Vertragsbestätigungsmail das genaue Auszahlungsdatum mit. Banklaufzeiten können WIRKAUFENS nicht zugerechnet werden. “ (Zitat aus: AGB von „wirkaufens“, Abruf am 07.06.2016, 10:02 Uhr)





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