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Es wurde per Telefon folgende Konditionen abgeschlossen: 19,90€/Monat, 1 Monat Kündigungsfrist, keine Einrichtungsgebühr. Dann kam ein paar Wochen später die Bestellbestätigung. Darin stand:
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate
Grundgebühr: 29.90€
Versandkosten: 9,99€
Einrichtungspreis Option Wlan HomeBox AVM: 79,90€
Einrichtungspreis o2 DSL All-in M: 49,90€
Daraufhin habe ich mich an die Hotline von O2 gewand, dass das so nie vereinbart war. Mir wurde zugesichert, dass es geändert wird. Dann wurde Ende November 204,78€ vom Konto abgezogen. Diese habe ich von meiner Bank zurück buchen lassen. Die Hotline war nicht zu erreichen, um das ganze zu klären. Vor 2 Wochen kam dann ein Brief einer Zahlungsaufforderung. Es folgten telefonate mit der Mahnabteilung von O2. Das Problem konnte am Telefon nicht geklärt werden. Ich solle doch ein Beschwerdebrief senden. Dies tat ich auch per Einschreiben. Heute erhielt ich einen Anruf der Mahnabteilung, warum ich denn nicht bezahlen würde. Ich erklärte der sehr netten Dame die Angelegenheit. Leider kam ich nicht wirklich dazu, da sie mich ständig unterbrach. Es endete damit, dass sie mir sagte sie wird es an ein Inkassounternehmen weiterleiten und legte auf.

Ich habe mich daraufhin mit der Kundenhotline auseinander gesetzt. Ganze 1 Stunde und 10 Minuten Wartezeit. Endlich durchgekommen, musste ich der Frau am Telefon die ganze Geschichte nochmals erklären. Dann stellte sie mich in die Vertragsabteilung durch. Und das ganze Spiel von vorne. 30 Minuten Wartezeit. Diesmal ging ein Mann ans Telefon. Wieder von vorne erklärt. Er sagte mir, dass ich eine Gutschrift in Höhe von 49,90 erhalte und 10 € auf die Grundgebühr. Darauf hin sagte ich ihm, dass die 79,90 € und 9,90 € ebenfalls gutgeschrieben werden müssten. Da es bei Vertragsabschluss nicht erwähnt wurde. Sonst hätte ich den Vertrag niemals so abgeschlossen. Ich war der Meinung ich zahle 19,90€ ohne weitere Kosten für die Einrichtung.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ist der Vertrag nichtig, also sind die geforderten Einrichtungsgebühren unzulässig? Oder soll ich besser bezahlen. Bevor es an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

SA





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