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Bei der Nürnberger Krankenversicherung AG besteht unter der angegebenen Versicherungsnummer ein Vertrag zur Zahnzusatzversicherung nach dem Tarif ZR.
Dieser Tarif ist ein Festzuschussverdoppler d. h. beim Versicherungsfall übernimmt der Versicherer Leistungen in Höhe des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung. Es besteht weiterhin ein Vertrag bei der ERGO Versicherung, welcher ebenfalls dieses Risiko absichert. Allerdings übernimmt ERGO nur 25 % des jeweiligen Rechnungsbetrages. Am 17.03.2022 habe ich bei der ERGO Versicherung die Rechnung des Zahnarztes eingereicht und bedingungsgemäß eine Abrechnung in Höhe von 183,66 Euro erhalten. Ich habe mich daraufhin umgehend an meine 2. Versicherung die Nürnberger Krankenversicherungs AG gewandt, die Rechnung mit dem Betrag der Höhe des weiteren Versicherers markiert (ERGO in Höhe von 183,66 Euro) und diese bei der Nürnberger Versicherung eingereicht. Dieser Versicherer ist leistungspflichtig in Höhe der Leistungen der GKV (hier 341,67). Verblieben zur Erstattung wären noch 209,32 Euro. Auf diese Höhe hätte die Nürnberger Krankenversicherung AG ihre Erstattung kürzen können. Stattdessen überweist dieser Versicherer einen Betrag von lediglich 158,01 Euro. Er hat die Leistung der ERGO scheinbar direkt auf seine Erstattung unzulässigerweise aufgerechnet. Es kommt zu einer Nachforderung von mir in Höhe von 51,31 Euro. Dies habe ich am 02.04.2022 an den Versicherer mitgeteilt (Fax in der Anlage). Seit dem ist komplette Stille beim Versicherer. Nachfragen verhallten Kommentarlos. Der Nürnberger Krankenversicherung AG ist der weitere Vertrag bei der ERGO Versicherung bekannt. Dieser bestand bereits bei Vertragsabschluss.





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