Versicherung zahlt nur abzüglich der Selbstbeteiligung des Täters (Versicherten) und meint, sie wären aus dem Schneider, indem sie den Verursacher zur eigeninitiativen Zahlung informieren.
In meinem Fall geht das über den Anwalt, aber ohne würde der Täter auch noch meine Bankdaten erhalten!
Wie sollte es anders sein, nach vier Wochen fehlt der Geldeingang noch immer.
Als Geschädigter ist man doppelt bestraft.