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Für den Zeitraum vom 01.04.2009 bis zum 31.03.2010 haben wir ein Strompaket (Winteraktion 5600 Big Family) gekauft und hierfür entsprechend der vertraglichen Vereinbarung eine einmalige Vorauszahlung geleistet.

Gemäß Vertragsbestätigung sollten wir den vereinbarten Aktionsbonus mit der ersten Jahresrechnung erhalten. Vor Ablauf des Vertrages wurde uns eine Vertragsverlängerung für den Zeitraum ab 01.04.2010 angeboten, in der der Aktionsbonus aus dem ersten Laufzeitjahr preismindernd eingerechnet war. Der Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Aktionsbonus war zu diesem Zeitpunkt offensichtlich noch unstrittig.

Das Angebot der Vertragsverlängerung haben wir nicht angenommen und deshalb den Stromliefervertrag "fristgerecht zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit (letzter Belieferungstag = 31.03.2010)" gekündigt. Wir waren also genau ein Jahr Kunden bei FlexStrom und haben unseren Anspruch auf Gutschrift des Aktionsbonus durch die Kündigung zum Laufzeitende nicht verwirkt. Dies wurde uns zumindest vor der Kündigung telefonisch durch eine FlexStrom-Mitarbeiterin bestätigt.

(Mittlerweile enthalten die AGB im Punkt 7.3 auch die Regelung, dass der Bonus bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres entfällt, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.)

Am 04.10.2010 wurde uns die Schlussrechnung mit einer Nachforderung von 160,96 € anstelle einer Benachrichtigung über die Auszahlung des Aktionsbonus zugestellt. Ein Mehrverbrauch über das vereinbarte Strompaket hinaus liegt nicht vor. Im Gegenteil: Die Verbrauchsmenge lag bei 4995, als 605 kWh unter unserem Paket.

Wir haben nie eine Benachrichtigung über eine Preiserhöhung oder Neueinstufung erhalten. Über den Tarifwechsel wurde nicht vorher informiert, der damit aus unserer Sicht unwirksam ist.





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