Die TelDaFx Services GmbH hat zum 1.4.2011 die Preise erhöht. Daraufhin habe ich einen Wechselantrag zu einem neuen Stromanbieter (KEW, Neunkirchen) angestoßen. Mein neuer Anbieter hat mich informiert, daß die Teldafax das Sonderkündigungsrecht verweigert hat, mit dem Hinweis auf neue AGBs, die ein Sonderkündigunsrecht ausschließen.
Teldafax ist jedoch verpflichtet die neuen AGBs schriftlich mitzuteilen, dies ist nicht geschehen. Somit gelten die AGBs bei Vertragsabschluss, die ein Sonderkündigungsrecht einräumen.