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Man kann die AGB vorwärts und rückwärts lesen, man findet keinen Hinweis auf eine Kontopflege-Gebühr, die dann in Höhe von 1 € erhoben wird, wenn man bei einem Community-Tarif keine Gesprächsumsätze von mindestens 3 € hatte. Sowas kommt z. B. vor, wenn man zwar die SIM-Karte entfernt (wegen eines neuen Anbieters) aber vergisst zu kündigen. Auch nach dem Kündigungstermin kommen Kontopflegegebühren!

Bei den Abbuchungen dieser Gebühren kann man nicht erkennen, für welchen Zeitraum diese entstanden sind und zwar weder auf dem Kontoauszug noch auf der Onlinrechnungs-Übersicht. Wenn man jetzt alles zurückbuchen lässt, was nach dem Kündigungstermin abgebucht wurde, flattern je Rücklastschrift 8,90 € ins Haus. Klarmobil verletzt hier eindeutig seine Informationspflicht zum Nachvollziehen einer Leistung, denn wer rechnet schon damit, dass eine Abbuchung anderthalb Monate nach dem bestätigten Kündigungstermin eine Kontopflegegebühr aus dem Oktober, also noch innerhalb des Vertrages ist?

Meine Forderungen:

1. Eindeutige Hinweise in der AGB zu den Kontopflegegebühren

2. Eindeutige Angabe in der AGB, dass eine Rücklastschrift 8,90 € Aufwandsgebühr nach sich zieht

3. Bei Abbuchung von Kontopflegegebühren ist im Abbuchungstext der Zeitraum offen zu legen

Leider kann ich aufgrund meiner Erfahrungen, keine Empfehlung für Klarmobil aussprechen.





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