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Am 20. Januar 2015 versendete ich 2 Pakete á ca. 20 kg zu meinem Sohn nach Bangkok, Thailand.

Eins davon wurde am 2. Februar an seine Dienststelle zugestellt. Das ganze Paket war aufgerissen, an einer Seite extrem eingedrückt und völlig durchnässt. Die Annahme für das beschädigte Paket wurde verweigert. Angeblich wurde der Schaden aufgenommen, das Paket wurde zurückgesendet.

Das zweite Paket musste mein Sohn merkwürdigerweise auf der Post selber abholen, dieses war aber unbeschädigt.

Am 08. Mai kam das beschädigte Paket, in einem Plastiksack verpackt wieder zu mir zurück und dafür musste ich 10€ für die Rücksendung bezahlen.

Ich stellte eine Schadensmeldung der DHL aus und lieferte alles am 11. Mai bei einer DHL-Filiale mit einer Auflistung der beschädigten Waren ab.

Am 20. Mai kam das Paket, von DHL neu verpackt, gegen eine Rücklieferungsgebühr von 10€ zurück. Auf der „Verhandlungsschrift“ wurde angegeben, dass die Verpackung nicht als vorschriftsmäßig anzusehen ist, die Außenverpackung sei unzureichend, Inhalt nicht ausreichend gegen Fall und Druck geschützt.

In dem am 22. Mai erhaltenen Schreiben wird angegeben: „Den Ihnen entstandenen Schaden können wir allerdings nicht erstatten: Die Verpackung reichte nicht aus, um den Inhalt sicher zu schützen. Nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Sendungsinhalte aber so verpackt werden, dass eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist. “

Als Verpackung wurde ein extra für den Versand geeigneter Karton der Firma KK-Verpackungen, Qualität: 2 Wellig - 2.30 BC-Welle gekauft. Die 10 Verpackungsregeln für den sicheren Versand der DHL-Website wurden eingehalten.

Zu diesen 10 Verpackungsregeln gehört nicht, dass das Paket in Folie verpackt werden soll, um es vor Nässe zu schützen. Auch in der Verpackungsbroschüre gibt es hierfür einen Hinweis. Die Gewichtszunahme zeigt, dass dieses Paket vom Versand bis zur Rücksendung 1,35 Liter Wasser aufgenommen hat!

Der eingedrückte Karton und die verbogene Front des mehrfach verpackten Verstärkers zeigen, dass das Paket aus größerer Höhe gefallen ist. Welche geeignete Verpackung für Pakete von 12kg – 25kg soll das auffangen? Die DHL-Broschüre gibt hierzu auch keine Hinweise!

Wie soll also eine Verpackung beschaffen sein, um ein Paket davor zu schützen, wenn es vom Transportfahrzeug fällt und im Regen liegen bleibt?
Die Ausrede von DHL, die Verpackung sei nicht ausreichend gewesen, ist demnach falsch. Warum ist ein Paket beim Versand pauschal mit bis zu 500€ versichert, wenn der Kunde bei Beschädigung mit diesem Persilschein abgefertigt wird.

Der gesamte Inhalt des Paketes ist durch die Nässe unbrauchbar geworden. Es handelt sich im Wesentlichen um elektrische Geräte, deren Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet ist und um Schallplatten, deren Hüllen aufgeweicht sind und aneinanderkleben.

Der Schaden des Inhaltes beläuft sich auf 687€, zu ersetzen wären demnach der Versicherungswert von 500€.
Außerdem sind die Auslagen für den erfolglosen Versand in Höhe von 92,99€ zuzüglich der zweimaligen Rücksendung von je 10€ zu erstatten, also insgesamt an Auslagen 112,99€.

Um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen fordere ich die DHL auf, den mir entstandenen Gesamtschaden in Höhe von 612,99€ zu erstatten.

Die Firma DHL schreibt auf ihrer Website: „Denn wenn das Paket beschädigt wird, ist es die Kundenbeziehung meist auch. “ Wie Recht sie damit hat!





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