ARAG SE (Düsseldorf)
ARAG zahlt den Gewinnzuschlag nicht
Bestell-/Kundennummer: Vers. Schein Nr.: 200037
Die Sterbegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung ARAG meines verstorbenen Vaters weigert sich, den Gewinnzuschlag auszuzahlen. In einer Mitteilung der ARAG vom Februar 2017 betrug die Versicherungsleistung (gerundet) 3625,00 €, der Gewinnzuschlag 511,00 €. Bei der Fälligkeit zwei Jahre später zahlte die ARAG nur ca. 3666,00 €. Auch mehrmalige Nachfragen, Bitten und Aufforderungen, den Gewinnzuschlag i. H. v. 511,00 € plus der vereinbarten Überschussbeteiligung nachträglich zu überweisen, liefen ins Leere. Die Versicherung weigert sich weiterhin, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.
Auch will die Versicherung das Krankenhaustagegeld, dass dem Vater noch für 40 Tage zusteht, in Höhe von 409,20 € nicht zahlen. Zunächst wurde behauptet, dieser Betrag sei bei der Auszahlung der Versicherungssumme bereits enthalten gewesen -- was nicht stimmen kann. Als nächstes wurde behauptet, der Betrag sei bereits überwiesen worden -- was ebenfalls nicht stimmt. Er wurde dem Konto nicht gutgeschrieben.
Diese Versicherung kann ich niemandem empfehlen.
21.10.2019 | 11:04
Abteilung: ARAG SE Kunden-Service
Hallo Frau Galantha,
die ARAG SE hat ihre Anteile an der ARAG Lebensversicherungs-AG an die Frankfurter Leben-Gruppe verkauft.
Wir haben diese Entscheidung auch im Interesse unserer Kunden getroffen, denn wir wollen sicherstellen, dass Sie auch langfristig einen starken Partner im Bereich Lebensversicherungen an der Seite haben. Diesen Partner haben wir mit der Frankfurter Leben-Gruppe auch gefunden.
Für Fragen zum Vertrag steht Ihnen der Kundenservice gerne zur Verfügung:
Kundenservice
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Telefon: 06172 595 – 7800
E-Mail: anfrage.fmlflgruppe.de
Viele Grüße, Ihr ARAG Team
Mit freundlichen Grüßen S. G.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung von uns.
Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG
Postfach 820117
81801 München
Telefon +49 6172 595 7800
www.flgruppe.de
Seither warte ich auf die zeitnahe Rückmeldung. Die Beschwerde ist also leider noch nicht gelöst.
Mit freundlichen Grüßen
S. Galantha
Mit feundlichen Grüßen
S. Galantha
Hallo Frau Galantha,
die beiden angesprochenen Leistungen wurden geprüft. Alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post
Viele Grüße, Ihr ARAG Team
Zwar ist die Angelegenheit des Krankenhaustagegelds geklärt.
Doch die Auszahlung des vereinbarten Gewinnzuschlags wurde erneut abgelehnt.
Zitat aus dem Schreiben v. 30. 10.2019: "Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Schreiben vom 07.02.2017 um ein Informationsschreivben zum Stand 31.12.2016 handelt und somit keine Verbindlichkeit besteht. Der Gewinnzuschlag wird jährlich neu festgelegt. Bitte beachten Sie hierzu unser Schreiben vom 01.08.2019. "
In diesem Schreiben vom 01.08.2019 wird die Nicht-Auszahlung des Gewinnzuschlags mit der Zins-Flaute erklärt.
Ihre Informationsschreiben versandte die ARAG jährlich, um die jeweils erhöhten Beträge zu informieren: Dabei blieb der Gewinnzuschlag unverändert bei 511,29 €.
In den Informationsschreiben, insbesondere dem v. Februar 2017 steht Folgendes:
"durch den Abschluss Ihrer Sterbegeldversicherung sind Sie Mitglied des BAVARIA Versicherungsvereins aG, der von der ARAG Krankenversicherung mitverwaltet wird.
Sie werden an den vom Verein erwirtschafteten Beträgen regelmäßig beteiligt. Die Überschussbeteiligung erfolgt in Form von jährlich neu festgelegten und zugeteilten Bonussummen und im Todesfall durch Auszahlung eines zusätzlichen Gewinnzuschlags.
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über den Stand Ihres versicherten Tarifs per 31.12.2016:
veresicherte Person
versicherter Tarif 725
Grundversicherungssumme 2556,46 Euro
Bonussumme 1068,87 Euro
erreichte Versicherungssumme inc. Bonus 3625,33 Euro
Zahlbeitrag monatlich 8,82 Euro
Rückkaufswert 2750,69 Euro
Beitragsfreie Summe 3216,92 Euro
Gewinnzuschlag im Todesfall 511,29 Euro
Die Überschußbeteiligung erhöht sich bei Beendigung des Vertrages gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§153 VVG) noch um die anteilige Beteiligung an den Bewertungsreserven zu diesem Zeitpunkt. " Es wird in des Weiteren mitgeteilt, dass die Höhe dieser anteiligen Beteiligung von der absoluten Höhe der Bewertungsreserven zu diesem Zeitpunkt abhängig ist und daher über die Höhe keine Angabe gemacht werden kann.
Es wird m. E. deutlich mitgeteilt, dass eine Überschlussbeteiligung festgelegt ist und in welcher Form die Überschussbeteiligung ausgezahlt werden wird: u. a. auch durch eine Todesfall_Leistung, die in diesem Fall 511,29 Euro beträgt! Es wird nirgendwo darauf hingewiesen, daß diese Todesfall-Leistung o, oo Euro betragen kann.
Deshalb bitte ich die ARAG noch einmal um Erstattung der Todesfall-Leistung. Bitte nehmen Sie die Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto möglichst zeitnah vor!
Vielen Dank! Mit freundlchen Grüßen S. Galantha
P. S.: wenn möglich, lade ich das Schreiben der ARAG vom Februar 17 hoch
Hallo Frau Galantha,
wenn Sie uns Ihre Kontakdaten über unser Social Media Formular senden, erläutern wir Ihnen den Sachverhalt gerne telefonisch.
Alternativ erreichen Sie uns unter der Rufnummer 089/4124-8300.
Vielen Dank, Ihr ARAG Team
Das Formular zum sicheren Tranport Ihrer Daten finden Sie hier: https://www.arag.de/kontakt/social-media/
Unsere Kollegen werden sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden, um alles Weitere zu besprechen. Viele Grüße, Ihr ARAG Team
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Galantha
Gleichwohl darf der Gewinnzuschlag nicht auf Null reduziert werden. Die Beschwerde wird erst dann vollständig gelöst sein, wenn der Gewinnzuschlag ausbezahlt wird. Bitte zahlen Sie diesen nun möglichst umgehend aus. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
S. Galantha
Mit freundlichen Grüßen
S. Galanta
Ich warte auf die Antwort des ARAG Teams,
MfG S. Galantha
Das Formular zum sicheren Tranport Ihrer Daten finden Sie hier: https://www.arag.de/kontakt/social-media/
Unsere Kollegen werden sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden, um alles Weitere zu besprechen. Viele Grüße, Ihr ARAG Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hallo Frau Galantha, wir haben Ihre Anfrage bereits mit unseren Schreiben aus August, September und Oktober beantwortet. An der Sachlage hat sich nichts verändert, wir können Ihrem Wunsch nicht entsprechen.
Viele Grüße, Ihr ARAG Team
Das sind jedoch für mich keine plausiblen Gründe. Es ist evtl. über ein Mahnverfahren nachzudenken.
MfG
S. Galantha
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst