Von ARAG beantwortete Beschwerde. | 466 Views | 21.10.2019 | 11:04 Uhr
geschrieben von Sabine Galantha

ARAG SE (Düsseldorf)

ARAG zahlt den Gewinnzuschlag nicht

Bestell-/Kundennummer: Vers. Schein Nr.: 200037

Die Sterbegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung ARAG meines verstorbenen Vaters weigert sich, den Gewinnzuschlag auszuzahlen. In einer Mitteilung der ARAG vom Februar 2017 betrug die Versicherungsleistung (gerundet) 3625,00 €, der Gewinnzuschlag 511,00 €. Bei der Fälligkeit zwei Jahre später zahlte die ARAG nur ca. 3666,00 €. Auch mehrmalige Nachfragen, Bitten und Aufforderungen, den Gewinnzuschlag i. H. v. 511,00 € plus der vereinbarten Überschussbeteiligung nachträglich zu überweisen, liefen ins Leere. Die Versicherung weigert sich weiterhin, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

SCHLAGWORTE

Auch will die Versicherung das Krankenhaustagegeld, dass dem Vater noch für 40 Tage zusteht, in Höhe von 409,20 € nicht zahlen. Zunächst wurde behauptet, dieser Betrag sei bei der Auszahlung der Versicherungssumme bereits enthalten gewesen -- was nicht stimmen kann. Als nächstes wurde behauptet, der Betrag sei bereits überwiesen worden -- was ebenfalls nicht stimmt. Er wurde dem Konto nicht gutgeschrieben.

Diese Versicherung kann ich niemandem empfehlen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ARAG SE: Erstattung des Gewinnzuschlags von 511,29 € + Überschussbeteiligung, und von 409,20 € Krankenhaustagegeld


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.10.2019 | 11:04
Firmen-Antwort von: ARAG SE
Abteilung: ARAG SE Kunden-Service

Hallo Frau Galantha,

die ARAG SE hat ihre Anteile an der ARAG Lebensversicherungs-AG an die Frankfurter Leben-Gruppe verkauft.

Wir haben diese Entscheidung auch im Interesse unserer Kunden getroffen, denn wir wollen sicherstellen, dass Sie auch langfristig einen starken Partner im Bereich Lebensversicherungen an der Seite haben. Diesen Partner haben wir mit der Frankfurter Leben-Gruppe auch gefunden.

Für Fragen zum Vertrag steht Ihnen der Kundenservice gerne zur Verfügung:

Kundenservice
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Telefon: 06172 595 – 7800
E-Mail: anfrage.fml spider monkey flgruppe.de

Viele Grüße, Ihr ARAG Team

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (18)


22.10.2019 | 12:32
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte noch auf Antwort des in der Sofortantwort der ARAG angegebenen Kontakts. Vielen Dank und
Mit freundlichen Grüßen S. G.


26.10.2019 | 10:33
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Amm 22.10.19 erhielt ich per Automatic Reply folgende Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung von uns.

Mit freundlichen Grüßen
___________________________________
Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG
Postfach 820117
81801 München

Telefon +49 6172 595 7800
www.flgruppe.de

Seither warte ich auf die zeitnahe Rückmeldung. Die Beschwerde ist also leider noch nicht gelöst.

Mit freundlichen Grüßen
S. Galantha


26.10.2019 | 10:40
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich frage mich auch, aus welchen Gründen und inwieweit sich der Kunden-Support der Frankfurt Lebensversicherung AG auch um die Angelegenheit "Beschwerde gegen die ARAG Sterbegeldversicherung plus Krankenhaustagegeldversicherung" kümmern wird und soll? Wurde die ARAG Sterbegeld Versicherung ebenfalls von der Frankfurter Leben-Gruppe aufgekauft? Und nicht nur die Anteile an der ARAG Lebensversicherungs-AG?

Mit feundlichen Grüßen
S. Galantha


30.10.2019 | 13:09
von ARAG SE

Hallo Frau Galantha,

die beiden angesprochenen Leistungen wurden geprüft. Alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post

Viele Grüße, Ihr ARAG Team



04.11.2019 | 11:50
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist auch nach Eingang der schriftlichen Antwort leider noch nicht gelöst.

Zwar ist die Angelegenheit des Krankenhaustagegelds geklärt.

Doch die Auszahlung des vereinbarten Gewinnzuschlags wurde erneut abgelehnt.

Zitat aus dem Schreiben v. 30. 10.2019: "Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Schreiben vom 07.02.2017 um ein Informationsschreivben zum Stand 31.12.2016 handelt und somit keine Verbindlichkeit besteht. Der Gewinnzuschlag wird jährlich neu festgelegt. Bitte beachten Sie hierzu unser Schreiben vom 01.08.2019. "

In diesem Schreiben vom 01.08.2019 wird die Nicht-Auszahlung des Gewinnzuschlags mit der Zins-Flaute erklärt.

Ihre Informationsschreiben versandte die ARAG jährlich, um die jeweils erhöhten Beträge zu informieren: Dabei blieb der Gewinnzuschlag unverändert bei 511,29 €.

In den Informationsschreiben, insbesondere dem v. Februar 2017 steht Folgendes:

"durch den Abschluss Ihrer Sterbegeldversicherung sind Sie Mitglied des BAVARIA Versicherungsvereins aG, der von der ARAG Krankenversicherung mitverwaltet wird.
Sie werden an den vom Verein erwirtschafteten Beträgen regelmäßig beteiligt. Die Überschussbeteiligung erfolgt in Form von jährlich neu festgelegten und zugeteilten Bonussummen und im Todesfall durch Auszahlung eines zusätzlichen Gewinnzuschlags.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über den Stand Ihres versicherten Tarifs per 31.12.2016:
veresicherte Person
versicherter Tarif 725
Grundversicherungssumme 2556,46 Euro
Bonussumme 1068,87 Euro
erreichte Versicherungssumme inc. Bonus 3625,33 Euro
Zahlbeitrag monatlich 8,82 Euro
Rückkaufswert 2750,69 Euro
Beitragsfreie Summe 3216,92 Euro
Gewinnzuschlag im Todesfall 511,29 Euro

Die Überschußbeteiligung erhöht sich bei Beendigung des Vertrages gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§153 VVG) noch um die anteilige Beteiligung an den Bewertungsreserven zu diesem Zeitpunkt. " Es wird in des Weiteren mitgeteilt, dass die Höhe dieser anteiligen Beteiligung von der absoluten Höhe der Bewertungsreserven zu diesem Zeitpunkt abhängig ist und daher über die Höhe keine Angabe gemacht werden kann.

Es wird m. E. deutlich mitgeteilt, dass eine Überschlussbeteiligung festgelegt ist und in welcher Form die Überschussbeteiligung ausgezahlt werden wird: u. a. auch durch eine Todesfall_Leistung, die in diesem Fall 511,29 Euro beträgt! Es wird nirgendwo darauf hingewiesen, daß diese Todesfall-Leistung o, oo Euro betragen kann.

Deshalb bitte ich die ARAG noch einmal um Erstattung der Todesfall-Leistung. Bitte nehmen Sie die Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto möglichst zeitnah vor!
Vielen Dank! Mit freundlchen Grüßen S. Galantha
P. S.: wenn möglich, lade ich das Schreiben der ARAG vom Februar 17 hoch


04.11.2019 | 15:42
von ARAG SE

Hallo Frau Galantha,

wenn Sie uns Ihre Kontakdaten über unser Social Media Formular senden, erläutern wir Ihnen den Sachverhalt gerne telefonisch.

Alternativ erreichen Sie uns unter der Rufnummer 089/4124-8300.

Vielen Dank, Ihr ARAG Team



04.11.2019 | 15:46
von ARAG SE

Das Formular zum sicheren Tranport Ihrer Daten finden Sie hier: https://www.arag.de/kontakt/social-media/

Unsere Kollegen werden sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden, um alles Weitere zu besprechen. Viele Grüße, Ihr ARAG Team



08.11.2019 | 18:45
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde ist leider noch nicht gelöst. Es ist mir bewusst, dass die Todesfall-Leistung bzw. der Gewinnzuschlag jedes Jahr neu festgelegt wird. Daß diese Leistung jedoch auf 0,00 Euro reduziert wird, also quasi gestrichen wird aus Zins- oder anderen mir unbekannten Gründen, ist für mich nicht sehr plausibel oder gut nachvollziehbar. Es ist vertragswidrig. M. E. darf diese vereinbarte Leistung nicht gestrichen werden und die Nicht-Auszahlung mit niedrigen Zinsen begründet werden. Die Todesfall-Leistung / Gewinnbeteiligung ist auf jeden Fall auszuzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Galantha


19.11.2019 | 11:10
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht gelöst. Dafür, daß der Gewinnzuschlag jedes Jahr neu festgesetzt wird, brauche ich keine zusätzliche Erläuterung von Service Mitarabeitern. Das verstehe ich auch ohne extra Erklärung.
Gleichwohl darf der Gewinnzuschlag nicht auf Null reduziert werden. Die Beschwerde wird erst dann vollständig gelöst sein, wenn der Gewinnzuschlag ausbezahlt wird. Bitte zahlen Sie diesen nun möglichst umgehend aus. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
S. Galantha


27.11.2019 | 09:36
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde ist leider noch nicht gelöst. Die Nicht-Zahlung bzw. Reduzierung des Gewinnzuschlags auf 0,00 Euro wird mit dem Zinstief begründet. Ein jährlich neu festzusetzender Gewinnzuschlag ist allerdings vereinbart. Daher darf er m. E. nicht 0,00 Euro betragen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Galanta


05.12.2019 | 11:42
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, noch nicht.
Ich warte auf die Antwort des ARAG Teams,
MfG S. Galantha

Das Formular zum sicheren Tranport Ihrer Daten finden Sie hier: https://www.arag.de/kontakt/social-media/
Unsere Kollegen werden sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden, um alles Weitere zu besprechen. Viele Grüße, Ihr ARAG Team


20.12.2019 | 15:32
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.01.2020 | 10:15
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie ist nach wie vor nicht gelöst! Die Beantwortung steht noch aus.


06.01.2020 | 08:57
von ARAG SE

Hallo Frau Galantha, wir haben Ihre Anfrage bereits mit unseren Schreiben aus August, September und Oktober beantwortet. An der Sachlage hat sich nichts verändert, wir können Ihrem Wunsch nicht entsprechen.

Viele Grüße, Ihr ARAG Team



20.01.2020 | 11:10
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, ist sie leider nicht. Der Gewinnzuschlag ist m. E. zu zahlen. Die ARAG weigert sich, diesen zu zahlen, aus den genannten Gründen.
Das sind jedoch für mich keine plausiblen Gründe. Es ist evtl. über ein Mahnverfahren nachzudenken.
MfG
S. Galantha


20.01.2020 | 13:40
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.02.2020 | 10:49
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.06.2020 | 20:01
von Sabine Galantha noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein! Die Beschwerde wurde leider noch nicht gelöst!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!