norisbank GmbH (Berlin)
Norisbank GmbH sperrt Zugriff auf Corona-Soforthilfe
Bestell-/Kundennummer: Vorgangsnummer 20-79327
Die Norisbank GmbH sperrt unter Missachtung von Gerichtsurteilen den Zugriff auf die Corona-Soforthilfe und gefährdet damit Existenzen.
Sachverhalt:
Ich habe als Solo-Selbständiger im Zuge der ″Corona-Soforthilfe II″ 5.000,00 EUR auf mein Konto bei der norisbank GmbH erhalten.
Zweckgebundene Leistungen wie Corona-Soforthilfen sind vom BGH und weiteren Obergerichten für unpfändbar erklärt worden. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.
Quellen: Landgericht Köln, 23.04.2020, Az. 39 T 57/20, Amtsgericht Bergisch Gladbach, 39 M 1232/17, Amtsgericht Hagen, 07.04.2020, Az. 109 IN 13/20 sowie Finanzgericht Münster, 13.05.2020, Az. 1 V 1286/20 AO. Die Unpfändbarkeit zweckgebundener Leistungen stellte bereits der BGH fest, 05.11.2004, Az. IXa ZB 17/04.
In Missachtung sämtlicher vorgenannten gerichtlichen Entscheidungen sperrt die norisbank GmbH mir den Betrag der Corona-Soforthilfe in voller Höhe mit der Behauptung, es würden angeblich ″nicht erledigte Pfändungen auf dem Konto liegen″. Eine Freigabe könne laut norisbank GmbH ″nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gläubiger″ erfolgen. Beides ist falsch. Selbst wenn Pfändungen bestünden, gäbe es keine Rechtsgrundlage für eine Sperrung meines Kontos, siehe oben.
Zudem behauptet die norisbank GmbH: ″Zu dem Ihrem Fall zugrundeliegenden Sachverhalt gibt es kein Urteil eines Gerichts″, was nicht nachvollziehbar ist, siehe oben.
Meine berufliche und persönliche Existenz ist durch das Verhalten der norisbank GmbH massivst bedroht. Ich habe durch das Verhalten der norisbank GmbH trotz erhaltener Corona-Soforthilfe für den Monat Juni 2020 genau 0,00 EUR aus der Soforthilfe zur Verfügung und kann somit nicht einmal meine monatlichen Verbindlichkeiten (Miete, Versicherungen, Verbandsbeiträge etc.) bedienen.
Der ″Service″ teilte mir dazu (selbstverständlich nur telefonisch) mit, ich sei ″nicht der Einzige, dem es so geht″. Man darf also von systematischem Verhalten der norisbank GmbH ausgehen.
Die Geschäftsleitung der norisbank GmbH wurde mehrfach mit Fristsetzung aufgefordert, den als Corona-Soforthilfe erhaltenen, unpfändbaren Betrag in voller Höhe zu meiner Verfügung freizugeben. Geschehen ist bis Fristablauf gestern 24:00 Uhr: nichts.
Hinzu kommt, dass die norisbank GmbH als Dank dafür, dass man ihr vertraut hat, das Konto gekündigt hat.
Das Verhalten der norisbank GmbH dürfte ein Fall für die Finanzaufsicht (BaFin) sein.
02.06.2020 | 10:20
Abteilung: Qualitäts- und Beschwerdemanagement
Guten Tag,
vielen Dank, dass Sie sich neben dem Social Media Portal „Trustpilot" auch an reclabox gewandt haben. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass wir Ihnen mit unseren Schreiben vom 14.05.2020 und 27.05.2020 bereits ausführlich geantwortet haben. Gerne nehmen wir Ihre weitere Reklamation zum Anlass, Ihren Fall erneut einer eingängigen Prüfung zu unterziehen. Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass wir aus Datenschutzgründen auf diesem Kanal nicht mehr antworten werden.
Beste Grüße
Ihre norisbank GmbH
Jeder durchschaut sofort, dass der Hinweis auf ″Datenschutzgründe″ lediglich ein billiger Vorwand ist, um sich nicht strafrechtlich zu belasten.
Es freut mich dagegen sehr, dass die norisbank GmbH bereits bemerkt hat, dass die o. g. Rezension auch auf anderen Kanälen mit großer Reichweite läuft. Man darf gespannt sein, wann das ″norisbank Qualitätsmanagement″ die weiteren Rezensionen entdeckt. Weitere Kanäle (darunter auch bekannte Onlinmedien) werden folgen.
Ob es der norisbank GmbH wert ist, wegen 5.000 EUR, DIE MIR ALS EXISTENZSICHERUNG DIENEN, ihren ohnehin zweifelhaften Ruf weiter zu zerstören, hat sie spätestens mit ihrer Antwort am 02. Juni 2020 selbst entschieden.
Ich kann der norisbank GmbH versichern, dass ihr der vorliegende Fall einen extremen Imageschaden zufügen wird.
Mit der Antwort der norisbank GmbH liegt nun eindeutig nachgewiesen Vorsatz bzgl. ihres Verhaltens vor. Der vorliegende Fall ist somit nicht nur ein Fall für die Finanzaufsicht, sondern nunmehr auch für die Staatsanwaltschaft.
Jeder durchschaut sofort, dass der Hinweis auf ″Datenschutzgründe″ lediglich ein billiger Vorwand ist, um sich nicht strafrechtlich zu belasten.
Es freut mich dagegen sehr, dass die norisbank GmbH bereits bemerkt hat, dass die o. g. Rezension auch auf anderen Kanälen mit großer Reichweite läuft. Man darf gespannt sein, wann das ″norisbank Qualitätsmanagement″ die weiteren Rezensionen entdeckt. Weitere Kanäle (darunter auch bekannte Onlinmedien) werden folgen.
Ob es der norisbank GmbH wert ist, wegen 5.000 EUR, DIE MIR ALS EXISTENZSICHERUNG DIENEN, ihren ohnehin zweifelhaften Ruf weiter zu zerstören, hat sie spätestens mit ihrer Antwort am 02. Juni 2020 selbst entschieden.
Ich kann der norisbank GmbH versichern, dass ihr der vorliegende Fall einen extremen Imageschaden zufügen wird.
Mit der Antwort der norisbank GmbH liegt nun eindeutig nachgewiesen Vorsatz bzgl. ihres Verhaltens vor. Der vorliegende Fall ist somit nicht nur ein Fall für die Finanzaufsicht, sondern nunmehr auch für die Staatsanwaltschaft.
Jeder durchschaut sofort, dass der Hinweis auf ″Datenschutzgründe″ lediglich ein billiger Vorwand der norisbank GmbH ist, um sich nicht strafrechtlich unnötig selbst zu belasten.
Es freut mich sehr, dass die norisbank GmbH nach kürzester Zeit bemerkt hat, dass die o. g. Rezension auch auf anderen Kanälen läuft. Offenbar mag man bei der Chuck Norisbank keine öffentliche Kritik. Man darf gespannt sein, wann das ″norisbank Qualitätsmanagement″ die weiteren Rezensionen entdeckt. Weitere Kanäle (darunter auch bekannte Onlinemedien mit großer Reichweite) werden folgen.
Ob es der norisbank GmbH wert ist, wegen 5.000 EUR, DIE MIR ALS EXISTENZSICHERUNG UNVERZICHTBAR SIND, ihren ohnehin bereits zweifelhaften Ruf weiter zu zerstören, hat sie spätestens mit ihrer Antwort am 02. Juni 2020 selbst entschieden. Es bleibt zu hoffen, dass die norisbank GmbH durch die Publikation des vorliegenden Falles das ihr zweifellos zustehende Image erhalten wird.
Mit der Antwort der norisbank GmbH liegt nun eindeutig nachgewiesen Vorsatz bzgl. ihres Verhaltens vor. Der vorliegende Fall ist somit nicht nur ein Fall für die Finanzaufsicht, sondern nunmehr auch für die Staatsanwaltschaft.
Ob es der norisbank GmbH wert ist, ihren ohnehin bereits zweifelhaften Ruf weiter zu festigen, hat sie spätestens mit ihrer Antwort am 02. Juni 2020 selbst entschieden. Es steht außer Frage, dass die norisbank GmbH durch die Publikation des vorliegenden Falles das ihr zweifellos zustehende Image erhalten wird. Der vorliegende Fall ist somit nicht nur ein Fall für die Finanzaufsicht, sondern nunmehr auch für die Staatsanwaltschaft.