220 Views | 21.04.2022 | 12:17 Uhr
geschrieben von Hans-Jürgen Krull

Familienkasse Niedersachsen-Bremen (Lüneburg)

Behörde verstößt gegen §226 BGB, verhält sich gesetzeswidrig

Da sie, trotz unseres Rechtsanspruchs (vorliegende Nachweise) die Kindergeldzahlungen unseres ältesten Sohnes seit Oktober 2021 (!) bis heute widerrechtlich einstellte!
Handschriftlich sollten wir einen ca. 12-14-seitigen Neuantrag stellen, das Datenblatt war ebenfalls falsch ausgefüllt! Laut Behörde wäre unser jüngster Sohn mit 11 Jahren eingeschult worden, anstatt zum Gymnasium zu wechseln! Eine solche Dreistigkeit, Unverschämtheit, Schlampigkeit und Willkür ist mir noch nicht begegnet! Ein Blick auf die Schulbescheinigung (Abitur 2023!) hätte genügt. Im letzten Schreiben der FK werden unsere Söhne namentlich sogar verwechselt. Offensichtlich Methode? Mit juristischer Unterstützung erhalten wir jetzt hoffentlich nach sechs Monaten unser Geld! Diese Behörde ist eine Katastrophe!

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Meine Forderung an Familienkasse Niedersachsen-Bremen: Nachzahlung des Kindergeldes von Okt. 2021 bis jetzt inkl. 5% Verzugszinsen+ 40-, € Pauschale laut Gesetz!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


07.07.2022 | 22:55
von Hans-Jürgen Krull noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.01.2023 | 13:11
von Franz Michael Moser | Regelverstoß melden
Unseren Kindern die GRUNDVERSORGUNG zu verweigern, ist eines der schwersten Verbrechen. Das dies trotzdem in "unserem" Staat möglich ist, zeigt, daß unsere Kinder hier keinerlei Rechte haben.



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