Es handelt sich hier um die Fortsetzung folgender Geschichte:
http://de.reclabox.com/beschwerde/89397-stadtwerke-duisburg-duisburg-vertraege-fuer-alle-ungenutzten-gaszaehler-und-stromzaehler
Die "Stadtwerke Duisburg" wälzen nun alles auf ihre Tochtergesellschaft "Netze Duisburg GmbH" ab, welche unter der gleichen Adresse residiert.
Diese kündigt nun per Einschreiben mit Rückschein den Ausbau der Zähler an, da diese vorübergehend nicht angemeldet sind und ich mich weigere diese zu bezahlen, da hierfür keine rechtliche Grundlage besteht.
Auf dieses Schreiben habe ich wie folgt Stellung genommen:
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Ihr Schreiben vom 09.07.2015 / NW-W
Sehr geehrte xxx,
mir ist der Sinn Ihres Einschreibens nicht klar und daher würde ich dieses gerne von Ihnen erläutert bekommen.
Sie setzen mich mit Datum vom 09.07.2015 darüber in Kenntnis das Sie die Zähler ausbauen möchten, weil diese seit dem 07.07.2015 nicht mehr angemeldet sind?
Als Begründung geben Sie nur eine schwammige Formulierung mit Bezug auf das Energiewirtschaftsgesetz an.
Basis ist hier in jedem Fall das NAV, in dem in §22 hinsichtlich der Messeinrichtungen eindeutig festgelegt ist: "Der Netzbetreiber hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. "
Da es sich hier um Ihre Messeinrichtungen handelt, können Sie diese selbstverständlich so oft montieren und demontieren wie Sie es für erforderlich halten, so lange Sie sicherstellen das die Versorgung der Mieter sichergestellt ist und mir dadurch keine Kosten entstehen.