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Am 31.08.2015 wurde bei der örtlichen Reiseleitung in Punta Prima (Menorca) eine Beschädigung unseres Reisegepäcks, das am 30.08. während des Transfers vom Flughafen Mahon zu unserem Hotel Xaloc Playa in Punta Prima beschädigt wurde, angezeigt. Das beschädigte Reisegepäck wurde durch die örtliche Reiseleitung begutachtet.

Der Transfer wurde vom Flughafen zum Hotel mit einem Kleinbus ausgeführt, der dafür nicht geeignet war. Abgesehen davon, dass nicht alle Fahrgäste auf den bestimmungsgemäßen Sitzplätzen untergebracht werden konnten, war das Gepäck in dem viel zu kleinen Stauraum im Heck unsachgemäß verstaut. Es wurden bis zu 8 Koffer und diverses Handgepäck übereinander verfrachtet, was zu einer Beschädigung unseres Gepäcks führte, das als erstes eingeladen wurde und demzufolge unten war. Bei einem Koffer wurde u. a. der versenkbare Transporthandgriff so stark beschädigt, dass er nicht mehr herausziehbar war und der Koffer nicht mehr gezogen werden konnte.

Der Schaden wurde der Reiseleitung am Folgetag angezeigt, da sie während des Transfers nicht anwesend war. Trotz mehrerer Nachfragen bei der Reiseleitung wurde in der Zeit des Aufenthaltes keine Lösung gefunden, die uns einen vertretbaren Rücktransport unseres Gepäck ermöglichte. Da der Handgriff nicht mehr nutzbar ist, konnten auch die Kofferrollen nicht mehr genutzt werden. Dieser 20 kg schwere Koffer wurde also beim Rücktransfer überwiegend getragen.

Weitere Anfragen bei der Reiseleitung, ob für den Rücktransfer vom Hotel zum Flughafen ein geeignetes Transportmittel bereitgestellt wird oder ob wieder so ein (Vieh-) Transport wie bei der Hinfahrt erfolgt, wurden nicht beantwortet. Da es keine Aussagen gab, dass der sichere Transport unseres Gepäcks (enthält u. a. ein hochwertiges medizinische Gerät für den schwerbehinderten Ehemann) gewährleistet ist, mussten wir uns für den Rücktransfer zum Flughafen ein Taxi bestellen.

Wir haben großes Verständnis dafür, dass auch sie versuchen ihre Kosten zu senken. Wir haben aber kein Verständnis dafür, dass im Ergebnis das Auftreten von Schäden billigend in Kauf genommen wird. In diesem Fall muss man schon eine grob-fahrlässige Handlungsweise unterstellen, wenn die örtliche Reiseleitung aus Kostenersparnisgründen einen viel zu kleinen Bus charterte, der nur für Ausflüge geeignet ist, da er keine ausreichende Gepäckmitnahmekapazität hat. Wir haben ebenfalls kein Verständnis dafür, dass man im Schadensfall von der örtlichen Reiseleitung keinerlei Unterstützung erfährt. Wir waren bisher der Meinung, dass die Aufgaben einer Reiseleitung nicht nur im Verkauf von Tagesausflügen und überteuerter Leihwagen bestehen.

Unser Urlaub hatte kaum noch Erholungswert, was durch die Inaktivität der örtlichen Reiseleitung (RL) in dieser Sache verursacht wurde.





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