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Falsche Auskünfte des Filialleiters zum Verbraucherrecht, Kunden werden so gehindert, ihre Rechte wahrzunehmen Gerne kaufe ich in den Sidestep-Filialen ein, weil ich bisher gut beraten wurde (in Onlineshop´s ist kaum Beratung möglich). Am 28.12.2015 um 11:35 Uhr jedoch, kam ich an einen Sidestep-Fillialleiter, Schadowstraße 72, Düsseldorf, der selbst einfachste Verbraucherschutzrechte ignorierte.

Sidestep - 45659 Recklinghausen Foot Locker - 45659 Recklinghausen Runners Point - 45659 Recklinghausen

Der Filialleiter kam sich cool vor. Er weigerte sich, mir seinen Namen zu nennen. Cool oder naiv? Weiß er nicht.? :

- Auf jedem Kassenbon steht der Name des Verkäufers (siehe Bild 2) - Jede Personalleitung stellt mit einem Blick in den Computer fest, wer wann Dienst hat. - Es waren übrigens nur 1 weibliche und ein männlicher Verkäufer anwesend.

Filialleiter (= F L) verwehrt Verbraucher (n?) die Werbezusagen Ich hatte einen Ausdruck der Sidestep-Internetpräsenz mitgebracht – Werbeaussage:

„. Widerrufsrecht von 365 Tagen. “ (siehe Bild 1)

Der Filialleiter sagte: „ … gilt nur online. “ Obwohl ihm der Ausdruck VORLIEGT!

Ausdrücklich wirbt das Unternehmen: “ Onlineshop oder Store… ihr habt die Wahl…. “ Direkt daneben die Werbeaussage: „365 Tage Widerrufsrecht„ (keine Einschränkungen, Sternchen oder Kleingedrucktes)

Sidestep hat den FL im Sinne der Kundenfreundlichkeit und Einhaltung der Verbraucher-schutzrechte geschult. Also (entgegen den Firmenrichtlinien) informiert der FL absichtlich Kunden falsch und HINDERT DAMIT KUNDEN - IHRE RECHTE WAHRZUNEHMEN.

Filialleiter (= FL) sieht Kunden als „Feinde“. Einfach um ihm (trotzdem) als Mensch meine Achtung zu zeigen, wünschte ich dem FL einen schönen Jahreswechsel. FL reagierte ungehalten: „ … glaube ich Ihnen nicht … „

FL versucht Rückgabe (n?) - in Umtausch (Gewinn für den Händler) zu „verzaubern“ Ich reklamierte einen fehlerhaften Artikel innerhalb der ersten 6 Monate und gab diesen zurück. Die Reklamation wurde anerkannt, ABER der FL druckte einen UMTAUSCH-Beleg aus. Ich wies den FL darauf hin, dass es sich nicht um einen Umtausch, sondern um die Rückgabe einer mangelhaften Kaufsache handelt und ich den Kaufpreis erstattet haben möchte.

Verbraucherrecht: hier versucht der FL das Kundenrecht zu umgehen. Wenn ein Verbraucher einen Umtauschbeleg entgegennimmt, wird später unterstellt werden, der Verbraucher hätte auf sein Reklamationsrecht verzichtet und einem Umtausch (Wandlung) zugestimmt. Ich bat den Verkäufer um Richtigstellung, der FL reagierte äußerst erbost.

Entsprechend musste ich die Richtigstellung auf dem „Umtausch“-Beleg vermerken.

FL spielt Halbgott Eine Barauszahlung lehnte der FL ab, mit der Begründung: „ … Sie waren zu unfreundlich, sonst hätte ich Ihnen auch den Kaufpreis in bar rückerstattet…. “

Als betroffener Kunde habe ich den FL aufgefordert, derartige Äußerungen mir gegenüber zukünftig zu unterlassen, ausdrücklich habe ich auf § 1004 BGB hingewiesen.

Anmerkung: Zusätzlich sagte ich dem FL - er möchte seine Vorgesetzte/ seinen Vorgesetzten anrufen und ich möchte mit diesem sprechen. Der FL verweigerte dieses und telefonierte aus dem Hinterzimmer mit jemandem. Ich kann mir NICHT vorstellen, dass diese Person dem FL die Anweisung gab - Verbraucherrechte zu ignorieren.

ERSICHTLICH waren gleiche Schuhe der Marke Nike nicht vorhanden, auch nicht auf spätere Nachfrage. Es wurde mir auch nicht angeboten, diese zu besorgen. Auch aus einer erfolglos gebliebenen Nacherfüllungsforderung –> entsteht ein gesetzlicher Sachmängel-Rücktritt mit der Folge - den Kaufpreis in bar zurückverlangen zu können.

Positiv: Die im Geschäft tätige Verkäuferin bediente fleißig Kunden und „ rannte“ zwischen Lager und Verkaufsraum hin und her.

Negativ: ich konnte im Geschäft keine AGB´s entdecken, augenscheinlich können Kunden AGB´s nicht zur Kenntnis nehmen § 305 BGB.

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Anfragen jeder Art werden wir gerne beantworten.





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