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Im August/September 2015 erkundigte ich mich erstmals im Callcenter von Unitymedia Hessen nach der besten Vorgehensweise unseren Vertrag von 3play auf 2play zu ändern. Da wir den Receiver und die wenigen damit verbundenen (kostenfreien) HD-Programme nicht nutzten, entschlossen wir uns zu dieser, für uns, kostengünstigeren Vertragsänderung. Es wurde mir geraten, Vertragsabschluss war im Juli, frühestens im Oktober aktiv zu werden und erstmal eine Kündigung zu schreiben.

Das tat ich, vermerkte aber auch, das ich letztendlich nur eine Umstellung von 3play auf 2play wünsche. Daraufhin bekam ich einen Anruf mit der Frage, warum ich denn kündigen wollte. Ich schilderte erneut die Situation und bat um eine schriftliche Miteilung, dass zum nächsten Juli (Vertragsende) die Umstellung erfolgt.

Bekommen habe ich ein Schriftstück, indem man sich für die Aufhebung der Kündigung bedankte, von einer Vertragsänderung war keine Rede.

Also habe ich wiederholt, mittlerweile Anfang März '16, eine Vertragskündigung (Eingangsdatum bei Unitymedia 02.03.16) mit Vermerk auf Vertragsumwandlung geschickt und auch gleichzeitig erwähnt, dass der Receiver mittlerweile zurück geschickt wurde (Eingangsdatum bei Unitymedia 15.03.2016).

Am 08.03.2016 wurde wurde schriftlich nachgefragt, welchen 2play-Tarif ich denn nun gerne hätte. Ich schickte leider ohne Empfangsbestätigung umgehend eine Antwort zu Unitymedia Hessen.

Da ich keine Antwort erhielt, erkundigte ich mich Anfang Mai nach dem Stand der Dinge. Antwort: Sie hätten nie eine Nachricht von mir bekommen und da die Kündigungsfrist abgelaufen ist, könnte man nun den Vertrag nicht mehr ändern.

Mein Fehler war, die letzte Nachricht nicht per Empfangsbestätigung zu schicken, dann landet das Schriftstück anscheinend gleich im Müll. Aber Fakt ist, der 3play Vertrag wurde zwei Mal, mit Bestätigung von Unitymedia. von mir gekündigt. Somit müsste der Vertrag im Juli diesen Jahres auslaufen, unabhängig von der Vertragsänderung. Dies wird allerdings von Unitymedia Hessen nicht anerkannt.





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