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Nach der als Informationsbrief getarnten Preiserhöhung vom 11.01.2017 (auf Seite 2, gut im Text verpackt), die man auch nur im Grünwelt/Stromio Portal abrufen kann, habe ich natürlich sofort einen neuen Anbieter gesucht. Leider hat Stromio/Grünwelt den Wechsel nicht akzeptiert, da "angeblich" der Vertrag noch bis 2018 läuft.

OK, dann kündige ich eben selbst. Per Kontaktformular (Textform) wurde Grünwelt am 18.01.2017 informiert. Darauf erhielt ich am 19.01.2017 eine E-Mail, dass die Textform (E-Mail) nicht zulässig sei. Nach den aktuellen Grünwelt/Stromio AGBs und dem Urteil des BGH vom 14.07.2016 ZR 387/15 ist dies aber möglich, da der Vertrag schließlich auch online (also in Textform) abgeschlossen wurde. Mein Hinweis in einer E-Mail vom 19.01.2017 und einer erneuten Kündigung per Kontaktformular vom 20.01.2017 blieb bislang unbeantwortet. Aus diesem Grund entschied ich mich ebenfalls die Schriftform (also einen Brief) zu schreiben und so die Kündigung zum 3. Mal auszusprechen. Leider holt Stromio/Grünwelt die Post nicht ab, so dass meine Kündigung nicht bearbeitet wird.

Heute wurde dann Stromio/Grünwelt eine Frist bis zum 03.02.2017 gesetzt, die Kündigung zu bestätigen. Falls dies nicht geschieht, wird die Schlichtungsstelle Energie über den Vorfall informiert werden.





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