Mit BEV Energie bestand seit 01.01.2016 ein Stromliefervertrag, den ich wirksam zum 31.12.2016 gekündigt habe. Der bisherige Ablauf bzw. Schriftverkehr in Stichpunkten:
25.07.2016: Stromliefervertrag zum 31.12.2016 gekündigt (Sendeprotokoll liegt vor)
18.01.2017: BEV sendet Kündigungsbestätigung zum 31.12.2017
24.01.2017: Widerspruch gegen Kündigungstermin
28.01.2017: Widerruf der Einzugsermächtigung, Rückforderung der Lastschrift vom 02.01.2017 und ersatzweise Erstellung der Jahresabrechnung 2016 -> Guthabenforderung über 217,36 Euro
30.01.2017: BEV sendet neue Kündigungsbestätigung zum 09.02.2017
09.02.2017: Übermittlung des aktuellen Zählerstands sowie Angebot meinerseits über vertragsfreie Zeit (01.01.-09.02.2017) die gelieferte Energiemenge mit bisherigen Arbeitspreis abzurechnen.
Leider hat die BEV Energie bisher nicht auf meine Forderungen reagiert.
gez. S. Lange