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Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz meines Schreibens per Fax vom 17.01.2018, in dem ich der vorgenannten Mahnung widersprach und entsprechende Gründe darin dargelegt hatte, habe ich bis heute keine Nachricht von Ihnen erhalten. Ich hatte schon mehrfach und nachweislich Vertragsunterlagen und Berechnungen zu den Abschlagszahlungen angefordert, bis heute ohne Erfolg.

Der Vertrag wurde fristgemäß zum 31.01.2019 gekündigt und ist von der BEV auch schriftlich bestätigt worden.

Nach dem derzeitigen Verbrauch und den bereits gezahlten Abschlagszahlungen ist mit einem Guthaben meinerseits bei der Schlussrechnung zu rechnen.

Durch eigene Erfahrungen (Doppelabbuchung, keine Rückmeldungen usw.) und unzählige negativen Meldungen zur BEV in den Medien, bei den Verbraucherverbänden und dem von der Bundesnetzagentur eingeleitetes Aufsichtsverfahren, sehe ich mich leider gezwungen, mich vor einem finanziellen Verlust zu schützen. Da bereits jetzt schon mit einem Guthaben bei der Abrechnung zu rechnen ist, sehe ich nicht ein, die per Mahnung angeforderte Abschlagszahlungen noch zu bezahlen, die bei einer drohenden Insolvenz der BEV verloren wären.

Aufgrund der nur noch kurzen Vertragslaufzeit bis zum 31.01.2019, bzw. da immer noch keine Aufschlüsselung der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen und deren Anzahl erfolgte, bitte ich um die Rücknahme der Mahnung.

Mit freundlichen Grüßen





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