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Die BEV hat mir schriftlich mitgeteilt, dass ab 01.02.19 (Vertragslaufzeit und Preisgarantie bis 31.03.19) höhere Preise gelten.

Dieser Preiserhöhung habe ich schriftlich widersprochen.

Ebenfalls habe ich über ein Preisvergleichsportal einen Anbieterwechsel zum 01.04.19 vorgenommen. Die Belieferungsbestätigung zum vereinbarten Termin kam vom neuen Anbieter - von der BEV allerdings kam eine Kündigungsbestätigung zum 31.01.19. Da mir nun ja 2 Monate der Belieferung fehlen würden, habe ich den Missstand der BEV telefonisch mitgeteilt und man riet mir, sowohl gegen die Preiserhöhung als auch gegen den falschen Termin schriftlich Widerspruch einzulegen, was ich auch tat.

Leider habe ich bis zum heutigen Tage keine Erklärung und keine Korrektur erhalten.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Geschehen um ein Versehen seitens der BEV handelt und eine Berichtigung sehr kurzfristig mit schriftlicher Bestätigung erfolgt und dass dann auch nach der Gesamtabrechnung die Auszahlung des Neukundenbonus kein weiteres Eingreifen meinerseits nötig macht.





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