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Ich habe am 03.12.2009 eine Kamera bestellt, die am 10.12.2009 zugestellt wurde. Ich habe mein Widerrufsrecht in Anspruch genommen, weil die Kamera einen Pixelfehler hatte. Ich bestellte daraufhin eine andere, teurere Kamera bei yagma.com und zahlte den Aufpreis am 28.12.2009. Der Eingang der Retoure wurde mir am 30.12.2009 bestätigt.

Auf Nachfrage wurde mir der Eingang meiner Überweisung am 07.01.2010 bestätigt. Die Retoure befand sich zu disem Zeitpunkt noch "in Bearbeitung", somit könne der Kaufpreis der ersten Kamera noch nicht gutgeschrieben werden. Eine weitere Woche verging, ohne dass yagma.com mir mitteilte wie der Stand meiner Bestellung war.

Am 14.01.2010 setzte ich eine Frist bis zum 21.01.2010, in welcher ich entweder die Ware erhalte oder der Geldbetrag zurücküberwiesen würde.

Erst am 18.01.2010 erhielt ich eine email von yagma.com, in der mir mitgeteilt wurde, dass der Artikel nicht lieferbar sei, und dass man die Bestellung stornieren würde. Eine Rücküberweisung des Kaufbetrags sei erst möglich, wenn die Retoure geprüft wurde (ja, das ist die Kamera, die am 30.12.2009 bei yagma.com eingegangen ist). Die von mir gesetzte Frist wurde also ignoriert.

Dies war die letzte email, die ich von yagma.com erhalten habe. Laut yagma.com hat es also niemand in der "Fachabteilung" innerhalb der letzten 3 Wochen geschafft, den Karton mit der Retoure zu öffnen und mal nachzusehen, ob auch alles da ist. Die Kamera, die ich im Anschluss bestellt und bezahlt hatte, war als "sofort lieferbar" gekennzeichnet.

Ich verstehe nicht ganz, warum yagma.com mir nichts verkaufen will. Ist es nicht das, was Händler tun, Dinge verkaufen?

Ich würde diese Kamera sogar bei einem anderen Händler kaufen (übrigens günstiger und ohne Versandkosten) und dann weiter an meinen Kunden geben, nur um Umsatz zu machen. Irgendwas hat yagma.com da nicht verstanden...

Ich will jedenfalls bald mein Geld wieder. Werde am Montag mal meinen Anwalt konsultieren. Vielleicht macht es mehr Eindruck, wenn so ein Schreiben von einer Kanzlei bei yagma.com ins Haus flattert. Es geht hier um eine Summe, die den Einsatz eines Anwalts rechtfertigt.





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