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Vor 14 Tagen veröffentlichte ich eine Beschwerde, die sich gegen die Reinhold Riel GmbH richtete. Bislang habe ich keine Rückmeldung von Reinhold Riel Immobilien GmbH erhalten. Es ging um folgendes:

Aufgrund der Sperrung der Nordseeinseln konnte ich einen bereits gebuchten Ferienaufenthalt in einer Ferienwohnung in Westerland auf Sylt (Reisezeitraum 15.04.-01.05.2020) nicht verbringen.

Die Reinhold Riel Immobilien GmbH erstattete mir nach zweimaliger Nachfrage die von mir geleistete Anzahlung. Allerdings ist man nach wie vor nicht bereit, mir eine sog. Vertragsgebühr zurückzuzahlen. Da der Vertrag durch Nichterfüllung hinfällig geworden war, darf auch keine Vertragsgebühr dafür berechnet werden.

Mittlerweile habe ich mich an diverse TV-Magazine gewandt und den Sachverhalt geschildert.

Nach wie vor bestehe ich auf eine Rückzahlung der von mir geleisteten "Vertragsgebühr".





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