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Ich möchte eine PV-Anlage mit Speicher errichten. Hierbei gibt es eine Finanzierungslücke von 20.000 EUR.

Mit dem KfW-Programm 270 könnte diese geschlossen werden. Leider gibt es aber Probleme mit der Bank:

Die Banken scheinen bei diesen Krediten stets die Eintragung einer Grundschuld vorauszusetzen.

Das Eintragen einer neuen Grundschuld ist wegen der Notarkosten kostenmäßig uninteressant, so dass man de facto auf eine bereits existierende Grundschuld zurück greifen muss.

Folglich kommt nur eines in Frage: Auf die Bank, bei der bereits ein Immobiliendarlehen läuft, ist bereits eine Grundschuld eingetragen. Da ein Teil des Darlehens bereits getilgt ist, besteht quasi eine „freie“ Grundschuld, die für das KfW-Darlehen 270 verwendet werden könnte.

Und an dieser Stelle kommt die Unseriosität der HVB ins Spiel:

Zunächst hieß es, dass die HVB solche Darlehen in der Höhe von 20.000 EUR, die als Immobiliendarlehen laufen, nicht abschließt, und zwar erst ab > 150.000 EUR.

Zudem würde einen die KfW einer schlechte Preisklasse zuordnen.

Zwischenergebnis: Man solle stattdessen lieber einen Verbrauchkredit für 2,99 % p. a. abschließen. ABER: Die KfW legt die Preisklasse nicht fest! Dies macht die Bank. Die HVB macht hier also bewusst falsche, irreführende Angaben. Darauf angesprochen erwidert die HVB: Man könne nun das KfW-Darlehen anbieten, aber: erst ab 25.000 und der Zins wäre schlecht – „angeblich“ habe man keine ausreichende Bonität (Diese Aussage kam pauschal, ohne sich überhaupt mit der Finanzierung auseinander zu setzen). Das ist absolut nicht zutreffend, da eine absolut mangelfreier Schufa vorliegt. Zudem hatte die Bank nicht diese Bonitätssorgen beim Abschluss eines Immobiliendarlehens über einen großen Betrag.

Endergebnis: Die HVB weigert sich de facto, ein KfW-Darlehen anzubieten. Die Folge daraus ist, dass ich am freien Markt einen sogenannten Verbrauchkredit zu deutlich schlechteren Konditionen nutzen müsste.

Das politische Ziel, mit Hilfe der KfW mehr regenerative Energieerzeugung zu fördern, schlägt in meinem Fall (und nach Auskunft des PV-Anbieters auch in vielen anderen) fehl!

Ich hoffe, auf diesen Weg ein Einlenken herbei zu führen.





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