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Seit 01.04.2022 bin ich in der Gasbelieferung durch extragrün.

extragrün kündigte mir die Erhöhung des Abschlages an. Die Ankündigung ist jedoch aus meiner Sicht intransparent, da sich nicht nachvollziehen lässt, wie sich der neue Abschlag zusammensetzt. Darüber hinaus ist die Berechnung aus meiner Sicht rechnerisch falsch.

extragrün teilte am 04.10.2022 mit, dass sich mein Abschlag ab 01.10. 22 auf 152,-- erhöht, aufgrund der von der Bundesregierung am 30.09.2022 beschlossenen Änderungen zur Gasspeicherumlage. Zudem werde Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

Die von extragrün genannte Gasspeicherumlage wird unter Berücksichtigung unseres Vorjahresverbrauchs einen einstelligen Eurobedarf p. a. ausmachen. Hingegen die Senkung der MwSt. dürfte eine Reduzierung um ca. 150,-- € p. a. betragen. Eine Erhöhung des Abschlages kann somit nicht richtig sein.

Ich habe meine Bedenken ggü. extragrün geäußert und am 05.10.2022 und auch im folgenden mehrfach Widerspruch gegen die Abschlagserhöhung erhoben. Des Weiteren habe ich extragrün meine Berechnung des Abschlages übersandt. Dabei komme ich auf einen monatlich. Abschlag i. H.v. 120,-- €.

Unter normalen Umständen hätte ich ja kein Problem damit, höhere Abschläge zu leisten - schließlich bekommt man nach der Jahresrechnung ggf. zu viel bezahlte Beträge ja zurück. Im Fall von extragrün bin ich jedoch mehr als vorsichtig bzw. sogar misstrauisch. Auch aus der Erfahrung der im Juli 2022 von extragrün beabsichtigten Preiserhöhungen und Änderung der AGB - welche gerichtlich untersagt wurden - habe ich das Vertrauen in extragrün komplett verloren. Die Telefon-Hotline von extragrün ist nicht mehr erreichbar und auf schriftliche Anfragen wird entweder garnicht oder nicht ordentlich geantwortet. Daher möchte ich vermeiden, zu viel an extragrün zu zahlen.

In allen Schreiben fordert extragrün den Abschlag i. H.v. 152,-- €, ohne auf meinen Einspruch einzugehen. extragrün antwortete lediglich am 24.11.2022 darauf so, dass sie mit der Abschlagsanpassung vor hohen Nachzahlungen schützen möchten, daher ist der Abschlag zur Zahlung in voller Höhe fällig. Zu viel gezahlte Beträge werden in der kommenden Jahresrechnung berücksichtigt.

Ich habe extragrün ggü. mitgeteilt, dass auch die Abschlagsforderung im Hinblick auf den durch die Bundesregierung übernommenen Dezember-Abschlag nicht korrekt ist, da dieser um 32,-- € zu hoch ist.

Im Grunde sollte ich mich ja freuen, da sich dieser Mehrbetrag positiv auf die Jahresabrechnung auswirkt. Als Bundesbediensteter komme ich jedoch mit dieser Übervorteilung in ein für mich untragbares moralisches Dilemma.

Ich habe mich daher, in der Hoffnung auf Hilfe, an die Schlichtungsstelle Energie gewandt. Leider zieht sich das Schlichtungsverfahren noch in die Länge. Darüber hinaus habe ich mich an die Bundesnetzagentur und an den Verbraucherschutz NRW gewendet.

Zwischenzeitlich hat extragrün die Zahlung der kompletten Abschläge angemahnt. Ich habe die geforderte Zahlung nunmehr unter Vorbehalt geleistet.





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