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Sie schickten mir am 03.11.2020 eine Schlussrechnung mit einem Guthaben, das ausgezahlt werden soll.

Vier Monate später schickten Sie mir - bei nicht mehr bestehendem Versorgungsvertrag - eine neue Schlussrechnung. Nur wird diesmal das Guthaben mit einem offenen Posten in centgleicher Höhe verrechnet. Schon die centgenaue Übereinstimmung der Beträge macht stutzig. Welcher Freigeist ist denn auf die Idee gekommen, eine Schlussrechnung nach einer Schlussrechnung zu erstellen? Ist das dann eine Schlussschlussrechnung? Auf jeden Fall ist jetzt Schluss mit lustig.

Wie kann es sein, dass aus einem Guthaben ein offener Posten in einer Zeit entsteht, in der wir gar keinen Versorgungsvertrag mit Ihnen haben? Ich habe alle Details fein säuberlich auf ein Fax an den Kundenservice geschrieben. Dort finden Sie auch eine Kontakttelefonnummer. Sie hatten vier Wochen Zeit für eine Antwort. Die sind nun rum, keine Reaktion und keine Auszahlung des Guthabens wie verlangt.

Ich gebe Ihnen heute letztmalig zwei weitere Wochen. Sollte bis zum 14.06.2023 keine zufriedenstellende Klärung des Sachverhalts erfolgt sein, werde ich ein anwaltliches/gerichtliches Mahnverfahren anstoßen. Und eine Anzeige können Sie durch eine rechtzeitige Reaktion auch noch vermeiden.

Ich halte das für eine bewusste Manipulation, da die Stromtierchen in moderner Rechentechnik solche Operationen nicht von sich aus vornehmen.





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