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Sie sind Ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und haben meine Abrechnung für meinen Gasanschluss sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum immer noch nicht erstellt.

Auch auf meine E-Mails vom 01.06.2023, 13.06.2023 und 26.06.2023, in dem ich Sie um die Ausstellung meiner Abrechnung aufgefordert habe, wurde bis heute Ihrerseits nicht reagiert.

Bei Ihrem Kundenservice wurden wir telefonisch immer nur vertröstet.

Ich erwarte eine sofortige Erstellung und im Abschluss eine unmittelbare Überweisung eines Guthabens.

Hierzu setzte ich Ihnen eine letzte Frist bis zum 17.07.2023.

Ich behalte mir weitere Schritte vor (Einschaltung der Schlichtungsstelle aufgrund Vertragsverletzung Ihrerseits, Verzinsung der Geldschuld während des Verzugs § 288 (1) BGB).





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