Es wurde dreimal der Zählerstand durch gegeben, an drei unterschiedliche Mitarbeiter, deren Namen ich alle mit Datumsangabe notiert habe.
Dies erfolgte im Zeitraum vom 29.07.2023 bis zum 06.08.2023. Bei der Nachfrage am 14.09.2023, wann ich die Endabrechnung erhalte, wurde ich von dem Herr [...] angeschrien, die Mitteilung des Zählerstands fehle noch.
Eine Unverschämtheit sonders gleichen. Ich behalte mir vor, meinen Anwalt einzuschalten.