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Ich habe mein Kfz bei der oben benannten Firma zur HU/ASU-Untersuchung am 10.01.2024 überlassen.

Das Fahrzeug wies folgende Mängel laut seiner Untersuchung auf:
5.3.3a: Achse/Achsaufhängung, Querlenker 1. Achse rechts Gummilagerung partiell mit Rissbildung (EM). Der beauftragte GTÜ mbH Sachverständige hat die Prüfplakette nicht erteilt. Der Kostenvoranschlag zur Behebung der Mängel betrug 300,52 EUR.

Aus diesem Grund habe ich eine erneute Prüfung durchführen lassen. Diesmal vom TÜV Rheinland.

Das Ergebnis war: Ohne Mängel, HU Plakette: Zugeteilt.

Wie kann das sein? Die technischen Standards zur Feststellung von Mängeln am Kfz sind überall gleich.





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