Meine langjährige Mitgliedschaft bei der von der VR Bank Fulda eG übernommenen Raiffeisenbank habe ich zum Jahresende 31.12.2023 gekündigt.
Die Bank bearbeitet die Kündigung jedoch nicht zum Ende 2023, sondern beabsichtigt, die Geschäftsanteile erst ein Jahr später in 2025 auszuzahlen.
Die Auskunft zu der in dem Fall gültigen Satzung bleibt die Bank schuldig.
Es werden auch keine alternativen Lösungsmöglichkeiten angeboten, wie die Übernahme der Geschäftsanteile an, wie sie in der Satzung in solchen Fällen vorgesehen sind.