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Unser erster Besuch bei der Burger-Kette "HANS IM GLÜCK" endete damit, dass der Geschäftsführer unseretwegen die Polizei rief.

Wir wollten aus unserer Lidl-App einen Gutschein über 5,-- € einsetzen, der aber laut Geschäftsführer ungültig war.

Da wir uns nach zahlreichen falschen Unterstellungen und langen Diskussionen geweigert haben, auf den 5-€-Gutschein zu verzichten und wir uns eindeutig im Recht sahen, rief der Geschäftsführer die Polizei. Wir sind weder ausfällig noch laut geworden und haben auch nicht randaliert. Die Polizei wies auf den zivilrechtlichen Weg hin.

Das Ganze können wir nur als absolut beschämend, stressvoll, und zeitaufwendig für uns beschreiben.

Die Antwort von "HANS IM GLÜCK" dazu lautete u. a., dass sie sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Sie erklärten uns, dass durch einen technischen Fehler ohne Frage die Schuld auf deren Seite gelegen habe. Sie boten uns daher zwei erneute Gutscheine über 5,-- € und als Wiedergutmachung für die absolut unglückliche Situation vor Ort eine 20-€-Glückskarte an.

Wir waren demnach absolut unschuldig gewesen, und der Fehler für das Problem lag somit nicht bei uns.

"HANS IM GLÜCK" bietet uns also als Entschädigung für einen Polizeieinsatz mit allen negativen zeitaufwendigen Begleiterscheinungen einen 20-€-Gutschein!





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