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Sehr geehrte Damen und Herren von der Flexstrom AG,

seit dem 01.01.2010 habe ich bei Ihnen den Stromliefervertrag "3600er young family" für ein Jahr abgeschlossen (Vertragsnummer 900001183289). Hier wurde die Lieferung von 3600 KWh zu einem Festpreis vertraglich vereinbart; d.h. die monatliche Grundbebühr sowie die Preise des Verbrauchs innerhalb der 3600 KWh sowie die Preise des "Mehrverbrauchs" wurden fixiert.

In diesem Zusammenhang nehme ich Bezug auf Ihr undatiertes Schreiben bzw. die Broschüre „Günstige Angebote trotz steigender Stromkosten - Wir sind für Sie da“ (erhalten 08.04.2010), die optisch wie ein Werbeflyer mit Reisegutschein gestaltet ist.

Darin nennen Sie überraschend "neue Konditionen zum 01.06.2010" - unter anderem eine fast um das vierfache erhöhte monatliche Grundgebühr sowie erhebliche Preissteigerungen bei den Arbeits- und Mehrverbrauchspreisen.

Grundlage des Vertrages zwischen mir und der FlexStrom AG sind die bei Vertragsunterzeichnung gültigen AGB vom 01.09.2009. Der Vertrag wurde zu einem Festpreis für ein Jahr - beginnend mit dem 01.01.2010 - abgeschlossen. Die Nr. 7.2 der AGB besagt: „Die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses ist Grundlage für diesen Vertrag“

Eine Preisgleitklausel oder eine einseitige Änderungsmöglichkeit des für ein Jahr vereinbarten Festpreises von Seiten Flexstrom vermag ich in den AGB vom 01.09.2009 nicht erkennen. Der vereinbarte Preis gilt für die Dauer des Vertrages, bis eine der beiden Parteien seine Kündigungsmöglichkeit nutzt; i.e acht Wochen vor dem 31.12.2010.

Aus genannten Gründen berufe ich mich auf Ihre AGB und widerspreche der Preiserhöhung zum 01.06.2010. Dabei möchte ich betonen, daß es sich nicht um eine Kündigung handelt!

Mein gleichlautendes Beschwerdeschreiben vom 08.04.2010 (Einschreiben/Rückschein) wurde von Ihrer offenbar unqualifizierten Serviceabteilung mit Hinweis auf Punkt 7.6 der AGB abgelehnt. Die Beiträge im Internet, z.B. hier in Reclabox, zeigen eindeutig, daß es sich bei Ihrem Vorgehen meiner Meinung nach um ein betrügerisches Geschäftsmodell handelt.

Eine Vielzahl von Kunden mit unterschiedlichen Vertragsbeginnen berichtet, daß von der Flexstrom AG nach drei bis sechs Monaten eine Preiserhöhung gefordert wird. Es handelt sich also nicht einmal um eine Preiserhöhung am Strommarkt, die an den Kunden weitergegeben werden soll, sondern um Veräppelung der Kunden. Wieso auch wird die extreme Erhöhung der Grundgebühr durch eine Entwicklung am Strommarkt begründet?

Nachdem auch ein Einschreiben/Rückschein mit meiner Forderung von der Flexstrom AG ignoriert wurde, werde ich die Angelegenheit über die Bundesnetzagentur für Elektrizität ... weiterverfolgen und zusätzlich Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft einreichen - sollte nicht diese Beschwerde innerhalb von wenigen Tagen zu meiner Zufriedenheit bearbeitet werden.





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