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Im Feburar/März diesen Jahres habe ich im Internetshop www.hightechschuppen.de (www.michael-presser.de) eine SSD-Festplatte im Wert von ca. 150 Euro bestellt. Der Shop ist im rheinhessischen Ockenheim beheimatet und vertreibt diverse elektronische Geräte. Aber hoffentlich nicht mehr lange.

Nach dem Erhalt der Bestellbestätigung überwies ich den Betrag zzgl. Versandkosten von EUR 6,90 in Vorkasse von meinem Bankkonto.

Bis heute warte ich auf meine bezahlte Ware. Der Shopbetreiber reagiert nicht auf meine Email-Anfragen (gesendet an InfoHightechschuppen.de). Die im Shop angegebene Servicenummer ist offenbar nicht besetzt, so dass meine Anrufe (Anzahl: mindestens einmal) nicht angenommen wurden.

Heute habe ich schriftlich per E-Mail meine Bestellung storniert. In diesem Schreiben fordere ich weiterhin den Shopbesitzer auf, den Überweisungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Sollte ich den Betrag am 8. 7. 2010 nicht auf meinem Konto vorfinden, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Herrn Presser in Gang setzen und außerdem meinen Rechtsanwalt einschalten.

Ich hoffe, auf diesem Weg eine Resonanz auf mein Schreiben zu erhalten. Nach meinen Recherchen müsste es Herrn Presser untersagt werden, weiterhin im Internet Geschäfte zu machen.





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