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Hatte mal zwei Verträge mit Teldafax, den einen habe ich vertragsgemäß zum 31.01.2011 gekündigt und auch schriftlich bestätigt bekommen. Für die Gaslieferung zum Kündigungstermin sind € 740 Verbrauch angefallen, ca. € 750 beträgt mein Guthaben bei Teldafax, da von einem völlig unrealistischem Vorverbrauch ausgegangen worden war und dies trotz mehrfacher Schreiben nicht geändert wurde. Egal, man bekommt es ja zum Vertragsende zurück, dachte ich.

Da Teldafax zum Jahresende 2010 immer weiter in unangenehme Schlagzeilen rückte, habe ich zum Vertragsende den Verbrauch abgelesen und ihn Teldafax sofort auf zwei verschiedenen Ebenen, ebenso dem Netzbetreiber und den örtlichen Stadtwerken per Einschreiben/Rückschein sowie Fax mitgeteilt. Damit sollte den üblichen Verzögerungstaktiken: "Wir haben noch keine Mitteilung des Netzbetreibers bzw. des örtlichen Versorgers über den Verbrauch erhalten", vorgesorgt werden.

Da ich bei Wohnortwechsel schon einmal sechs Monate auf die Rückzahlung eines Guthabens bei TelDaFax gewartet habe (mit tollen Tricks - aber das ist eine andere Geschichte), habe ich die Firma 14 Tage nach Ablesedatum in Verzug gesetzt und dann das Mahnverfahren über das Mahngericht eingeleitet. Zustellung war am 15.03.2011 und sieh da, ich erhielt am 21.03.2011 eine Rechnung, die sogar korrekt war!

Leider aber bis heute nicht das Geld. Denn, wen wundert es, man hat doch meine Bankverbindung vergessen, obwohl laufend monatliche Abschlagszahlungen für die Stromlieferung von Teldafax dort eingehen. Man bittet um Mitteilung über die Hotline oder online über das Kundenportal. Über die Hotline sage ich jetzt nichts, dort ist wie immer nur ein Band geschaltet (Haupteinnahmequelle, ich vermute). Online geht's leider auch nicht, weil, wie ich geschätzte 1000 mal feststelle, ich mein Kundenpasswort, obwohl immer wieder neu angefordert und korrekt eingegeben, nicht angenommen wurde (ich habe es aber per Screenshot dokumentiert). Zum Glück habe ich am Tag des Rechnungserhalts meine Bankverbindungsdaten an TelDaFax gefaxt - das ist bei deutschen Gerichten rechtssicher!

Natürlich wurden ab dem 15.02.2011 6,12 % Zinsen auf mein Guthaben fällig und werden jetzt per Vollstreckungsbescheid (weil die Firma wohl auch zu ignorant ist, gegen eine Mahnung Widerspruch einzulegen) eingefordert. Aber möglicherweise sind die gar nicht ignorant oder unfähig, sondern nur dreist, denn vielleicht ist auch überhaupt nichts mehr da zu holen in dem Laden. Wir werden sehen.

Ach ja, nur der Vollständigkeit halber, ICH KANN TELDAFAX NICHT EMPFEHLEN!





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