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Ich habe in den letzten Jahren meinen Strom vom inzwischen insolventen Stromlieferanten Teldafax Energy bezogen. Noch bevor dieser Anbieter in finanzielle Schieflage geriet, hatte ich mich jedoch entschlossen, dort zu kündigen und mir einen neuen Stromanbieter zu suchen.

So auch geschehen: Mein Jahresvertrag endete am 30. Juni 2011, und da ein Stromanbieterwechsel ca. 6 - 10 Wochen Zeit benötigt, meldete ich mich bereits am 13. April 2011 (mehr als elf Wochen vorher) bei meinem neuen Stromanbieter Stromio an und ließ diesen den alten Vertrag für mich kündigen. Diese fristgemäße Kündigung wurde mir auch von der Teldafax Energy AG in einem postalischen Schreiben bestätigt. So weit, so gut.

Am 18. Mai 2011 übernahm dann die Vattenfall Europe AG als örtlicher Grundversorger zwangsweise meine Strombelieferung, da Teldafax in Berlin seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen war. Ich musste also gezwungenermaßen in die teure Ersatzversorgung. Per E-Mail teilte ich diesen Zwangswechsel Stromio auch mit. Da ich davon ausgegangen bin, ab dem 1. Juli 2011 den günstigen Stromio-Strom zu beziehen, machte ich mir keine Gedanken, da ich ja nur für kurze Zeit den teuren Vattenfall-Tarif in Anspruch nehmen würde.

Mit dem heutigen Tag (29. Juni 2011) erhielt ich jedoch ein Schreiben von der Vattenfall Europe AG, in dem mir mitgeteilt wurde, dass meine Kündigung erst zum 31. Juli 2011 wirksam werden würde. Auf telefonische Nachfrage meinerseits wurde mir mitgeteilt, dass ich ja nun Vattenfall-Kunden sei und dort andere Kündigungsfristen gelten würden.

Damit bin ich natürlich nicht einverstanden - immerhin hatte ich bereits am 13. April 2011 meinen Stromanbieterwechsel zu Stromio veranlasst. Ich sehe nicht ein, dass ich durch die erzwungene Übernahme der Stromlieferung durch Vattenfall noch einen weiteren Monat den teuersten Grundversorger-Tarif zahlen muss. Wenn Vattenfall aufgrund der Teldafax-Insolvenz schon zwangsweise alle Teldafax-Kunden übernimmt, dann doch bitte auch die entsprechenden Verträge bzw. wie in meinem Fall die fristgerechte Kündigung derselben!





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