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Eine weitere Beschwerde über den designierten Nachfolger von Teldafax:

Habe 6 Monate (!) nach Vertragsende die Schlussrechnung von Flexstrom erhalten. Die forderten eine Nachzahlung i. H. v. 57,16 Euro. Bei Durchsicht der Rechnung fiel mir direkt (und nicht wirklich überraschend) auf, dass

1. die Grundgebühr und der Preis pro kWh zum 01.08.10 erhöht wurden, ohne dass ich vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde und

2. der bei Vertragsabschluss vereinbarte Bonus nicht berücksichtigt wurde.

Auf meine dahingehende Beschwerde und die Bitte um Korrektur der Schlussrechnung bekam ich folgende Antwort von der Assistentin des Vorstandes, Frau K.:

"Sehr geehrter Herr N,

Ihre Nachricht vom 05.10.2011 haben wir erhalten. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Der Bonusanspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.01.2011 ist eine Ausnahme und auf die besonderen Umstände des Einzelfalles zurückzuführen. Für die Bewertung kommt es jedoch auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an, u. a. die Tarifdarstellung, die Werbung und weitere Detailinformationen, die unseren Kunden bei Vertragsschluss zur Kenntnis gelangen. Ganz im Gegensatz zu dem Fall, der der Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten zugrundelag, kann die Klausel nicht als unwirksam oder überraschend bewertet werden, da unsere Kunden bei Vertragsschluss klar darauf hingewiesen werden, dass der Bonus entfallen kann, wenn der Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

Auch der Verweis auf das Urteil des LG Heidelberg geht fehl, da sich die FlexStrom als Klägerin in dem Rechtsstreit lediglich gegen die besondere Darstellungsweise des Bonus bei ihrem Vertriebspartner, dem Vergleichsrechner Verivox, zur Wehr gesetzt hat und das Gericht sich nur am Rande - per sogenanntem obiter dictum - zu eben dieser Darstellung geäußert hat. Dieser Rechtsstreit hat jedoch keinerlei Bedeutung für das jeweilige Vertragsverhältnis der FlexStrom mit dem Kunden, das sich ausschließlich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung richtet.

Nur der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass der Rechtsstreit mit der Verivox GmbH durch einvernehmliche Einigung beendet worden ist, nachdem das Landgericht Heidelberg der FlexStrom in einem Parallelverfahren in der Sache fast vollumfänglich Recht gegeben hat.

Die Wirksamkeit unserer aktuellen Bonusregelung haben bereits zahlreiche Gerichte bestätigt (Amtsgericht Bonn in seinem Urteil vom 27.09.2010, Az.: 109 C 172/10, Amtsgericht Zwickau in seinen Urteilen vom 27.10.2010, Az.: 22 C 1374/10, und vom 13.01.2011, Az.: 4 C 1792/10, Amtsgericht Ansbach in seinem Urteil vom 03.11.2010, Az.: 4 C 1598/10, Amtsgericht Linz in seinem Urteil vom 14.12.2010, Az.: 21 C 640/10, Amtsgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 01.02.2011, Az.: 15 C 653/10, Amtsgericht Göppingen in seinem Urteil vom 28.02.2011, Az.: 3 C 1886/10, Amtsgericht Hof in seinem Urteil vom 08.04.2011, Az.: 14 C 238/11, Amtsgericht Uelzen in seinem Urteil vom 16.04.2011, Az.: 16 C 9014/11, Amtsgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 18.04.2011, Az.: 52 C 77/11 (9), Amtsgericht Kelheim in seinem Urteil vom 10.05.2011, Az.: 2 C 283/11, das Amtsgericht Syke in seinem Urteil vom 20.05.2011, Az.: 24 C 320/11, das Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 18 C 206/11, Amtsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 21.06.2011, Az.: 17a C 112/11, das Amtsgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 04.07.2011, Az.: 13 C 3539/11, das Amtsgericht Lehrte in seinem Urteil vom 14.07.2011, Az.: 9 C 72/11 (5) sowie das Amtsgericht Monschau in seinem Urteil vom 24.08.2011, Az.: 2 C 121/11).

Wir haben Sie mit Schreiben vom 11.06.2010 über eine Preisanpassung zum 01.08.2010 in Kenntnis gesetzt. Da wir keine anderslautenden Informationen erhalten haben, gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus.

Die Preisanpassung hat deshalb Bestand.

Anbei finden Sie den Text der damaligen Preisanpassung als Zweitausdruck zur Ihrer Kenntnis.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass aufgrund von oben benannten Gründen keine Korrektur der Schlussrechnung möglich ist.

Sollten Sie noch Fragen haben, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 12.10.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits alle Unklarheiten beseitigt sind.

Wir hoffen mit dieser Nachricht behilflich zu sein und verbleiben mit

freundlichen Grüßen

Susanne K.

Assistentin des Vorstands

FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656 B

Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender

Martin Rothe

Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors. )"

Ich habe nun zurückgeschrieben, dass ich das nicht akzeptieren werde und weiterhin auf die korrigierte Schlussrechnung inkl. des Bonus bestehen werde, eine Frist bis zum 27.10.11 gesetzt und danach ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werde.

Wieso wird so ein Laden eigentlich nicht mal aufs Eis gelegt? Die Endverbraucher werden systematisch über den Tisch gezogen und keine Aufsichtsbehörde oder die Staatsanwaltschaft interessiert das. Ich kann das nicht nachvollziehen.





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