Ich habe den Artikel 200672413769 am 16.11. 2011bei eBay ersteigert und sofort bezahlt.
Der Verkäufer hat ihn mir nach Zahlungseingang zugeschickt, und wir haben uns beide positiv bewertet. Die Transaktion ist somit abgeschlossen
Am 16.12.2011, also vier Wochen nach dem Kauf, schickt mir eBay eine Zahlungsaufforderung.
(Originaltext: Als Sie sich zum Kauf von Philips Philetta B2D93A verpflichtet haben, sind Sie einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen. Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer direkt, wenn Sie diesen Artikel immer noch kaufen möchten. Sie werden dann nicht eBay für diesen Artikel bezahlen und die Transaktion wird dann auch nicht durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt.).
Ich habe den Verkäufer über den angehängten Link versucht anzuschreiben, wozu ich die Artikelnummer eingeben musste. Daraufhin kam die Meldung, dass diese Nummer nicht zu diesem Verkäufer passt. So ein Blödsinn! Mein Versuch, den Verkäufer ohne Angabe der Artikelnummer anzuschreiben, öffnet zwar ein Eingabefenster, als Adressat der Mail, bin aber ich selber eingetragen. Schon wieder Blödsinn!
Meine Nachfrage bei eBay, warum ich eine Zahlungsaufforderung erhalten habe und warum ihr Link zur Verkäuferkontaktaufnahme so fehlerhaft ist, führte zu einer sinnfreien, aus Textbausteinen zusammengesetzten Standardantwort (Wir verstehen, dass Sie Ihre Transaktion so schnell wie möglich abschließen möchten. Aus diesem Grund senden wir Ihnen automatisch einige Hinweise zur Abwicklung zu. usw blablaba). Auf meine erneute Nachfrage bekam ich auf englisch (!) die Aufforderung, den eBay-Kundenservice anzurufen. Das mache ich ganz bestimmt nicht, warum soll ich wegen der vielen eBay-Fehler deren kostenpflichtige Hotline anrufen. Das habe ich eBay auch per mail mitgeteilt, ihnen meine Telefonnummer geschrieben und um Rückruf gebeten.
Von eBay kommt keine Reaktion. Ich bin demnach nun ein unzuverlässiger Nichtzahler, dem es unmöglich ist, über das eBay-eigene System den Verkäufer anzuschreiben oder von eBay eine sinnvolle Antwort zu bekommen.