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Als Neukunde schloss ich vom 1.07.2011 bis zum 30.06.2012 einen Vertrag 1200er Sommer Single Paket mit Flexstrom ab. Hierfür wurde mir ein Bonus von 200 € zugesichert.

Ich kündigte den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist zum Ablauf der Vertragsmindestlaufzeit, also zum 30.06.2012. Flexstrom verweigert mir nun den Neukundenbonus, wie mir schon jetzt per Mail mitgeteilt wurde.

Aus zahlreichen in 2011 erfolgten Gerichts- und Schiedsurteilen weiß Flexstrom ganz genau, dass sie den Neukundenbonus ZUM Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, also mit Ablauf voller zwölf Monate, zu zahlen haben. Die Rechtslage ist eindeutig: Flexstrom muss den Bonus mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zahlen.

Mit großer Dreistigkeit versucht Flexstrom allerdings weiterhin mit unveränderter Masche (stupide Berufung auf missverständlich formulierten Punkt 7.3 der AGBs) die Bonuszahlung zu verweigern.

Dass diese Masche auch noch mit unverminderter Dreistigkeit weitergeführt wird, trotz bereits verlorener Verfahren in 2011 gegen zahlreiche Konsumenten zu genau diesem Fall, macht diesen Fall zunehmend zu einem Fall nicht nur für die Gerichte, sondern auch für TV Wirtschaftsmagazine und Verbraucherschutzverbände.

Lassen Sie Sich also von Flextrom nichts erzählen. Bestehen Sie auf Ihren Neukundenbonus, notfalls gerichtlich. Er steht ihnen rechtlich zu!

Informieren Sie Verbraucherschutzerbände, TV Verbrauchermagazine und warnen Sie auch andere Konsumenten über Internet.

Unseriöse Geschäftspraktiken dieser Sorte werden dauerhaft erst dann aufhören, wenn Verbraucher sich von diesen Unternehmen in großer Zahl abwenden.

Flextrom? Nie wieder!





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