Mein Vertrag bei FlexStrom endete am 31.10.2012. Seitdem versuche ich meine Schlussrechnung zu ergattern, denn ich möchte den mir zustehende Neukundenbonus erhalten. In meinem Fall sind es 90 Euro.
Nach mehreren Emails habe ich am 19.12.2012 folgende Geständnis erhalten:
Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen stellen wir fest, dass uns alle rechnungsrelevanten Zählerstände vorliegen.
Die Schlussrechnung werden Sie zeitnah erhalten.
Zuvor habe ich zweimal Fristen gesetzt, die die Firma natürlich nicht eingehalten hat. Auf Emails, wo das Wort "Bonus" enthalten ist kommt immer dieselbe vorgefertigte Antwort:
Für Ihren FlexStrom-Vertrag gilt die folgende Bonus-Regelung: Ihr Bonus entfällt bei dem Tarif „Sommerpaket“ im Fall der Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom unabhängig von einer Vertragsverlängerung den Bonus bei diesem Tarif gewährt, wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.
Diese Regelung haben Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bereits in Textform vorliegen.
Mein nächster Schritt wird der Mahnbescheid sein. Das ganze ist deswegen fies, weil ich die 90 Euro längst verloren habe - durch die Stunden, die ich für Recherchen und Emails schreiben aufgewendet habe.