Mit Endabrechnung Nr. 112439 vom 24.09.2012 wird ein Guthaben in Höhe von 435,58 € ausgewiesen, welches innerhalb von sechs Wochen ausgezahlt werden soll.
Keine Reaktionen bisher erfolgt, keine Rückantworten auf Mails mit Einschreiben, auf Fax oder Telefonate oder Anschreiben an die Geschäftsleitung.
Freches "Aussitzen", weil man bewusst bis auf eine Reaktion vom Anwalt wartet, wohl wissend, daß man wegen dieser "kleinen" Summe einen Anwalt gar nicht erst einschalten braucht?