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Hallo, ich habe vor einigen Tage ein Mahnschreiben des Verwaltungsgerichts bekommen wegen eine Fahrgastbeförderung ohne gültigen Ausweis aus dem Jahr 2011. Zu dieser Zeit gab es damals ein Mahnschreiben der Verkehrsbetriebe in dem ein Kotrollbeleg mit beigelegt war. MAN BEACHTE DER WAR DEM SCHREIBEN BEIGELEGT. Ich habe mich mit dem Mahnschreiben, dem Kontrollbeleg und meinem Nachweis das ich zu dem Zeitpunkt arbeiten war an das Büro der Gesellschaft gewandt. Dort und in einem telefonat teilte man mir mit das es scheinbar ein Versehen war und zog das Schreiben den Beleg und meinen Nachweis ein. Nun bekomme ich nach ca 2 Jahren einen Mahnbescheid. Die Verkehrbetriebe reagieren auf keine Kontaktaufnahme in der ich den eindeutigen Nachweis angefordert habe. Der Mist kosten mich Zeit und Geld.





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