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Vor vier Monaten konnte 1+1 die Grundgebühr der All Net Flat nicht abbuchen. Daraufhin wurde der Internetanschluss am Handy ein Tag später ohne Vorwarnung gesperrt.

Ein Gespräch mit der Hotline brachte keinen Erfolg, da man dort munter auf die AGBs pochte. Dabei gibt es ein Urteil des BGH, also dem höchsten deutschen Gericht, dass die Klausel in den AGBs, dass bereits ab 25 € Zahlungsverzug gesperrt werden dürfe, unwirksam ist. Somit gilt §45 der TKV, erst ab 75€ Zahlungsverzug und Ankündigung darf gesperrt werden.

Auf mein Fax mit der Aufforderung, sofort zu entsperren, kam keine Reaktion. Die Entsperrung dauerte sechs Tage, obwohl am selben Tag der Sperre die Forderung ausgeglichen wurde.

Aufgrund meiner Sonderkündigung kam eine Reaktion von 1+1 mit einem 0815 Textbausteinbrief. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist nicht möglich, da 1+1 die Nummer nicht freigibt. Weiterer Schriftverkehr ist sinnlos, da man bei 1+1 leider nicht in der Lage ist, mehr als nur einen Standardbrief zu versenden.





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