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Wie schon von anderen Beschwerdeführern geäußert, gehört es bei Immergrün Energie offensichtlich zum Konzept, bewußt zu hohe Vorauszahlungen auf den Energieverbrauch festzusetzen und dann die Jahresabrechnung nicht zu erstellen.

Fristen des Energiewirtschaftsgesetzes interessieren den Anbieter offenbar nicht. Für das erste Vertragsjahr ist Abrechnungsstichtag der 31.1.2014 gewesen. Trotz mehrfacher Anschreiben und Fristsetzungen keine Reaktion. Da mein Verbrauch um über 1000 kwh niedriger war, als von Immergrün angenommen, ergibt sich mit geschuldeter Bonuszahlung eine Rückzahlung von rechnerisch über 300 EUR. Anstelle einer Abrechnung werden jedoch weiterhin die überhöhten Vorjahresabschläge eingefordert - nach Entzug der Einzugsermächtigung Ende März 2014 - erneute Abbuchung des Abschlages Anfang April. Ich habe jetzt die Beschwerdestelle angerufen und werde wohl nach Ostern selbst eine Zwischenabrechnung erstellen und Immergrün dann auf Basis der Eigenabrechnung verklagen müssen.





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