Startseite > Simyo > gelöste Beschwerde-Nr.: 79726 > Eingabeformular Firmenantwort
Wollen Sie auf diese Beschwerde antworten?

Sperrung einer Mobilfunkkarte ohne Ankündigung eines Zahlungsverzugs: Sperre von Mobilfunkanschlüssen erst ab 75 Euro!

Was darf eine Rücklastschrift kosten?

►Für eine Rücklastschrift dürften höchstens die Kosten verlangt werden, die dem Unternehmen tatsächlich bei der Bank entstanden sind. Eine Extra-Gebühr für den Mehraufwand, der durch die manuelle Bearbeitung entstanden ist (z. B. Personalkosten), ist verboten (u. a. Az.: LG Kiel 2 O 136/11, BGH, Xa ZR 40/08).

Sehr geehrte Damen / Herren

hiermit nehme ich auf das Deaktivieren meiner Simkarte Bezug, was ich eine Unverschämtheit empfinde. Gleichzeitig möchte ich Sie an Regeln erinnern, die extra geschaffen wurden, weil sich die Mobilfunkanbieter immer dreister verhielten und es leider weiter tun. Ich geben ihnen Chance, dass meine Karte heute wieder aktiviert wird, ansonsten werde ich meinem Rechtsanwalt aufsuchen.

Für das dreiste Verhalten ihrerseits verlangen Sie noch eine Gebühr in Höhe von 8.50, der ich natürlich widerspreche, da sie nicht standhaft ist. Für eine Rücklastschrift dürften höchstens die Kosten verlangt werden, die dem Unternehmen tatsächlich bei der Bank entstanden sind. Bitte um Beleg der entstandenen Kosten, die 8.50 rechtfertigen.

Ihr Verhalten ist meiner Meinung nach unseriös und rechtswidrig. Ein Mobilfunkanbieter darf den Handyanschluss nicht sperren, wenn der Kunde nur mit einem kleinen Betrag im Rückstand ist (Az.: BGH III ZR 36/10; BGH III ZR 35/10; BGH III ZR 157/10). Seit dem 10.08.2012 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach § 45k TKG darf ein Festnetz- oder Mobilfunkanschluss erst gesperrt werden, wenn der Kunde mit mindesten 75 Euro in Zahlungsverzug ist.





Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig aus.
Firma / Institution 
Adresszusatz 
Straße und Hausnummer 
Ort  PLZ
Land 
Bereich / Abteilung 
Ansprechpartner 
Position 
Telefon  Fax
Ihre E-Mail-Adresse 
Ja, ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!