136 Views | 13.09.2019 | 20:22 Uhr
geschrieben von Claudia G.

Deutsche Post AG (Bonn)

Mehrfache Schlamperei mit Einwurf-Einschreiben, jetzt verloren!

Mein Einwurf-Einschreiben RT360168766DE wurde am 10.09.2019 laut Sendungsverfolgung nicht beim Empfänger zugestellt, trotz sichtbarem Briefkasten!

SCHLAGWORTE

„Die Sendung konnte am 10.09.2019 nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgeschickt“

Eine Postfiliale gibt es bei uns nicht mehr, um vor Ort reklamieren zu können, die sogenannte Hauptpost nimmt nur noch Postversendungen an, ist aber nur noch Postbank. Das heißt, man kann nur telefonisch reklamieren!

Ja wo sind wir denn hier in Deutschland angelangt, keine Beschwerdeformulare mehr für eine Nachforschung zu finden, um sie richtig ausgefüllt per E-Mail versenden zu können?

Den Grund für die Nicht-Zustellung konnte mir telefonisch niemand der Deutschen Post nennen.
Das Einwurf-Einschreiben wurde dann angeblich an mich, den Versender, zurückgeschickt und heute 11.09.2019 laut Sendungsverfolgung angeblich auch mir zugestellt!

„Die Sendung wurde zurückgesandt und dem Absender am 11.09.2019 zugestellt.“

Nichts wurde an mich zugestellt, lt. telefonischer Auskunft der Deutschen Post wurde es heute an „S.“ ausgehändigt! Ich kenne niemandem mit diesem Namen!

An eine falsche Person aushändigen? Wohin, an welche Adresse keine Ahnung!
Wer ist bitte S.? hat mit uns nichts zu tun.

So viel Schlamperei auf einem Haufen habe ich selten erlebt, die Krankenkassen-Versichertenkarte unserer Tochter ist irgendwo im Nirwana gelandet und wer hat das bitte zu verantworten?
Der Post-Zusteller in Tübingen allemal, da blind und stellt die Post nicht zu, trotz sichtbarem Briefkasten!
Und das ist nicht das erste Mal, dass die Post für unsere Tochter vom Zusteller nicht zugestellt wurde!
Wer war in Tübingen der Zusteller?
Wer war der nächste Zusteller, der nicht an uns, sondern irgendwo an „S.“ aushändigte?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Deutsche Post AG: Umgehendes Auffinden des Einwurf-Einschreibens RT360168766DE, bei Verlust Schadensersatz


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


25.10.2019 | 21:31
von Claudia G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Antwort an die Deutsche Post:

Sehr geehrter Kundenservice,

das ist ja lobenswerter Kundenservice, in dem Sie sich, die Deutsche Post, ganz einfach und ohne Schuldzuweisung aus ihrer Haftung bei Verlust herausstehlen!

Ihre Empfehlungen zu guter Verpackung können Sie sich bitte sparen, der Umschlag war wattiert!

Zuviel Geld an Sie, die Deutsche Post, für ein TEURES Einwurfeinschreiben bezahlen müssen, den kompletten Schaden nach Verlust soll der geschädigte Kunde selbst tragen.
und was ist mit Ihrer hochgelobten Haftung?

Ihre Haftung bei Verlust ist für Sie eine lukrative „Verkaufsverpackung“.

Aber bei Verlust schleichen Sie sich aus Ihrer Verantwortung und Ihrem Versprechen raus und beenden die Kommunikation, indem SIE die Schuld dem Kunden in die Schuhe schieben möchten, da es Ihrer Meinung nach der Verpackung geschuldet sei!

Sie machen es sich ja super einfach, haben Sie über IHR Selbstverschulden schon mal nachgedacht?
Wenn nicht, dann tun Sie es jetzt. kann der Deutschen Post sicher nicht schaden.
Ihr Kundenservice darf in Zukunft nur noch BESSER werden!

Weise Grüße


25.10.2019 | 21:32
von Claudia G. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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