163 Views | 11.03.2020 | 14:54 Uhr
geschrieben von Tetriz

Consors Finanz BNP Paribas (München)

Keine Kündigungsbestätigung der zwangs Mastercard

Bestell-/Kundennummer: 44835671709100

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Hiermit muss ich die Consors Finanz erneut auffordern die Kreditkarte mit der Kontonummmer 44835671709100 zu kündigen und mir bitte endlich eine Bestätigung zuzusenden.

Zudem fordere ich die Löschung des Kreditrahmens über 3000€ in meiner Schufa. Es wurde bereits am 17.02.2020 der vertaglichen Verbindung zur Kreditkarte widersprochen.

Ich setze Ihnen jetzt eine Frist von 5 Werktagen dieses vorzunehmen, anderfalls werde ich meinen Rechtsanwalt damit beauftragen Schadensersatzforderungen aufgrund einer ungerechtfertigten Bonitätisverschlechterung gegen sie vorzunehmen.

Ich verweise auf die eindeutige Rechtslage als auch das von 2009 gesprochene Urteil mit dem Aktenzeichen Az. 18 O 310/09. Zumal ist mir aufgefallen das anstatt 30€ wie es schrifltich vertaglich vereinbart wurde, 31€ Euro von meinem Konto abgebucht werden.

Die Erstattung des zuviel gezahlten Betrags erwarte ich innerhalb 5 Werktagen andernfals wird auch dieser Sachverhalt an meinen Anwealt weiter geleitet. Sofern es sich hier um einen Betrag für eine Restschuldversicherung handelt gilt diese ab sofort gekündigt.

Sollte nun weiterhin keine Reaktion ihrerseits auf den Sachverhalt erfolgen bzw. weiterhin der falsche Betrag von 31 € abgebucht werden, zieht dies die Kündigung des Lastschriftmandats nach sich. Leider sehe ich mich aufgrund der ausbleibenden Reaktion ihrerseits zu diesen Schritten gezwungen.

Anfragenummer: 58296309 Vermittlernr: 2474864 Referenznr: 300431491

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Meine Forderung an Consors Finanz BNP Paribas: Endlich ein Reaktion wie oben beschrieben


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Kommentare und Trackbacks (3)


11.03.2020 | 15:07
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Gestatten Sie eine kurze Frage.

Erläutern Sie bitte kurz, wie Sie darauf kommen, dass es sich um eine Zwangs-Karte handelt?

Wenn das in den Bedingungen für das Kontomodell oder der Vereinbarung stand, für die Sie sich entschieden haben und die Sie auch sicherlich unterschrieben haben, dann kann man doch nicht von Zwang sprechen. Wenn Sie die Kreditkarte nicht wollten, warum haben Sie dann unterschrieben?

12.03.2020 | 20:56
von Tetriz | Regelverstoß melden
Es handelte es sich um einen Abschluss der Online erfolgte. Demnach hat man logischerweise keinen Stift zur Hand um die entsprechende Klausel vorab zu streichen. Ergo kann man sich nur von dem 14 tägiges Widerrufsrecht gebrauch machen um dem ganzen zu widersprechen. Es nützt aber nichts wenn die Consors Finanz darauf nicht reagiert. Demnach handelt es sich hier um einen Zwang. Hoffe der Text hilft Ihnen jetzt 1+1 zusammen zu zählen.

02.04.2020 | 09:34
von Tetriz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wurde komplett abgelöst, jedoch wird weiterhin abgebucht und es folgte noch keine austragung in der Schufa. Immerhin haben sie versucht nur noch 30€ abzubuchen.




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