514 Views | 18.01.2022 | 16:06 Uhr
geschrieben von Carsten Wolf

Aral AG (Bochum)

Kassieren ja, haften nein

Auto in der Waschanlage zerkratzt - Betreiber sieht sich nicht in der Pflicht.

Ich hatte mein Fahrzeug Anfang November 2021 in der Waschanlage bei der ARAL-Tankstelle in Neustadt an der Orla waschen lassen. Was aus der Waschanlage raus kam war ein Desaster. Beide Fahrzeugseiten zerkratzt. Fotos von der Waschanlage zeigen, dass sie durch Laub und Schlamm verschmutzt war.

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Eine Schadenaufnahmemöglichkeit kannten die Mitarbeiter vor Ort nicht. Der Chef der Tankstelle, sah sich zwei Tage später einen Kratzer an und meinte sofort, dass der nicht von seiner Anlage stammen könne. Wenn es ein Anlagenkratzer wäre, müsse dieser am Ende einen Haken schlagen. Seine Versicherung (HDI) kommt für den Schaden aus diesen Gründen natürlich auch nicht auf - zweimal pauschal abgelehnt.

Naja, der DEKRA-Sachverständige, der mein Auto in Augenschein nahm, sah das mit den Kratzern und der Ursache etwas anders. Für ihn war das Schadbild am Auto unzweifelhaft das Ergebnis einer Waschanlagenwäsche und die Beschreibung des Zustands der Waschanlage eine plausible Erklärung. Zumal es auf beiden Seiten vorlag.

Tja lieber Tankstellenbetreiber und ARAL, klagen macht bei einem Schaden von 380 Euro keinen Sinn. Da geht Ihre Kalkulation auf. Auf mich als Kundschaft werden Sie künftig jedoch verzichten müssen. Bei rund 30.000 km pro Jahr kommt da durch Wäschen und Treibstoff was zusammen. Den kleinen Umweg zur nächsten -nicht-ARAL- Tankstelle nehme ich aufgrund meines Ärgers darüber gern in Kauf.

Mal ehrlich. Das hat mit Seriosität nichts mehr zu tun. Ich erwarte von einer Tankstelle mit Waschanlage, dass sie für Schäden auch eintritt und die Geschädigten nicht im Regen stehen lässt. Das, was Sie machen, hat nichts mit Kundenfreundlichkeit zu tun.

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Meine Forderung an Aral AG: Ersatz des Schadens.


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


18.01.2022 | 20:33
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Wieso macht klagen keinen Sinn? Rechtsschutz in Anspruch nehmen und dann wird man weiter sehen.

25.01.2022 | 17:50
von Carsten Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich noch jemand meldet.


25.01.2022 | 18:31
von Carsten Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.02.2022 | 20:23
von Carsten Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.03.2022 | 17:36
von Carsten Wolf noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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