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Liebe Barmenia,

ist es bei Ihrer Schadensregulierung das normale Vorgehen einen unhaltbar niedrigen Wiederbeschaffungswert fuer ein Fahrzeug zu bestimmen, um auf wirtschaftlichen Totalschaden abzurechnen, anstatt wie es eigentlich korrekt waere, die Reperaturkosten zu tragen? Es ist absolut unmoeglich das entsprechende Fahrzeug fuer den von Ihnen angesetzten Preis zu erhalten (dafuer braucht man nichtmal ein Gegengutachten sondern 5 min (!) Internetrecherche) und Ihr Geschaeftsgebahren beruht darauf, dass Ihre Kunden die Kosten und den Aufwand fuer das von Ihnen verlangte Gegengutachten und die folgende Gerichtsverhandlung vermeiden wollen. Das grenzt an Betrug und ich bereue sehr Kunde Ihrer Versicherung geworden zu sein.

Ansonsten, zeigen Sie mir doch bitte EIN EINZIGES reginales (oder sogar ueberregionales) Angebot fuer eine Honda Black Widow zum Preis von 2250 Euro und ich nehme alles zurueck. Aber bei einem solchen Phantasiepreis auf ein Gegengutachten zu bestehen ist doch mehr als eine Frechheit.





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